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Diesel-Frust

 

SHK-Betriebe begleitet seit Monaten die Sorge vor Diesel-Fahrverboten in Innenstädten. Denn Sperrzonen hätten gravierende Folgen: Ganze Stadtteile wären möglicherweise von Produkten und Dienstleistungen des Handwerks abgeschnitten, die Unternehmen selbst von Auftragsverlusten und Umsatzrückgängen bedroht. Stuttgart macht vor, wie ein solches Szenario, das natürlich auch nicht im Sinne der Städte und Gemeinden sein kann, vermieden wird: Handwerker, die in die Stadt einfahren wollen, haben freie Fahrt und müssen dafür keine Ausnahmegenehmigung beantragen. Ein Paradebeispiel.
Ob solche Regelungen auch in anderen Großstädten greifen, bleibt abzuwarten. Handwerksunternehmen sollten sich besser nicht darauf verlassen. Aber was tun? Ein Neukauf ist kostspielig. Um Stickoxid-Emissionen zu reduzieren, gibt es für Dieselautos als Ergänzung zu Software-Updates sogenannte Hardware-Nachrüstungen, für die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) insgesamt 333 Mio. Euro bereit stellt (siehe auch Bericht: „Was beim Neukauf oder der Nachrüstung zu beachten ist“, Seite 42 ff.). Wer sich dazu entscheidet, sollte sich beeilen: Nur bei einer Antragstellung* bis zum 31. Mai beträgt die Subvention von Transportern unter 3,5 t bis zu 3800 Euro und bei Fahrzeugen ab 3,5 t bis zu 5000 Euro – anschließend sinkt die Maximalförderung deutlich. Mit der Nachrüstung können Besitzer recht neuer Diesel-Fahrzeuge mit Euro-5-Norm zumindest vor weiterem Wertverlust bewahrt werden.
Das Staatsgeld tröstet allerdings kaum. Wer nachrüstet oder direkt seine Fahrzeugflotte erneuert, muss ordentlich in die eigene Tasche greifen. Bei Handwerksbetrieben, die weiterhin auf Dieselautos setzen, bleibt ein ungutes Gefühl. Denn wer garantiert, dass es bei Fahrverboten für nicht nachgerüstete Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge bleibt? In wenigen Jahren könnten auch Modelle der Abgasnorm Euro 6a bis Euro 6c auf dem Index stehen.
Gerichten die Schuld an Fahrverboten zu geben, ist unangebracht. Grenzwerte für Schadstoffe in der EU gibt es bereits seit 2010. Die deutsche Politik hätte also längst handeln können. Stattdessen hat sie saubere Luft propagiert, aber nicht die notwendigen Rahmenbedingungen in die Wege geleitet. Klarheit zu schaffen – auch für SHK-Betriebe – ist längst überfällig.

Alexander Bange
Redakteur
a.bange@strobel-verlag.de

 


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