Warenverkauf über ebay – Umsatzsteuerliche Folgen bedenken
Ein über Jahre regelmäßiger Warenverkauf über die Internetplattform „ebay“ kann eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich unternehmerische steuerpflichtige Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sein.
Im Entscheidungsfall waren in fünf Jahren per Auktionsteilnahme in ca. 3000 Fällen Einnahmen von ca. 380.000 Euro aus dem Verkauf von Waren aus Haushaltsauflösungen erzielt worden. Bei der Berechnung der Steuerhöhe kann u.U. die (günstigere) sog. Differenzbesteuerung greifen. Danach wird bei einem Wiederverkäufer, an den diese Gegenstände umsatzsteuerfrei geliefert wurden, der Umsatz nicht nach dem Verkaufspreis, sondern nach dem Betrag bemessen, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt. Fehlende Aufzeichnungen über Einkäufe stehen der Differenzbesteuerung nicht zwingend entgegen, sodass dann zu schätzen sein kann (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: V R 19/20).