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Dachsolaranlage – Störende Sonnenlichtreflexionen durch Fachberatung ausschließen
Solaranlagen stellen nicht nur ein probates Mittel zur Energieeffizienz dar, mitunter sind sie gar Anlass zum nachbarschaftlichen Streit: Geht nämlich von einer Photovoltaikanlage eine Blendwirkung auf das benachbarte Wohnhausgrundstück aus, dass dessen Nutzung wesentlich beeinträchtigt ist, hat der Nachbar einen Anspruch auf Beseitigung dieser Störung.
Beauftragte Fachfirmen sollten ggf. im Vorfeld auf Spezialmodule mit reflexionsarmen Oberlächen aufmerksam machen (Quelle: Landgericht Frankenthal (Pfalz), Az.: 9 O 67/21).
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