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E-Bilanz – Aufwand von ca. 40 Euro auch für Kleinstbetrieb nicht unzumutbar

Auch wenn die Einkünfte eines bilanzierenden Steuerpflichtigen im Wirtschaftsjahr gering oder gar negativ sind, liegt keine „unbillige Härte“ zur Übermittlung der E-Bilanz i.S. des § 5b Abs. 2 EStG vor.

 

Vielmehr ist zu beurteilen, ob angesichts des Umfangs der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung die vom Steuerpflichtigen zu tragenden Kosten unverhältnismäßig sind. Ein finanzieller Aufwand in Höhe von 40,54 € für die vorgeschriebene elektronische Übermittlung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz ist auch für einen „Kleinstbetrieb“ (wirtschaftlich) nicht unzumutbar (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: XI R 29/20).

 


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