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Außenprüfung – Teilnahme eines Gemeinde­bediensteten „untergräbt“ Steuer­geheimnis

Mitarbeiter der Gemeinde haben bei einer Außenprüfung nicht wirklich „was ­verloren“. Unternehmen sollten aufmerksam sein und die am Prüfungsgeschehen teilnehmenden Personen ggf. kritisch hinterfragen. 

Bild: Project Photos, Reinhard Eisele

 

Bei der in Frage stehenden Betriebsprüfung ging es u.a. um die Abführung von Gewerbesteuer. Ebenso wie die Firmenleitung beurteilte auch das beigezogene Finanzgericht, dass die Teilnahme des Gemeindebediensteten dem Steuergeheimnis entgegensteht (Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, Az.: 7 K 656/18 AO).

 


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