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Außenprüfung – Teilnahme eines Gemeindebediensteten „untergräbt“ Steuergeheimnis
Mitarbeiter der Gemeinde haben bei einer Außenprüfung nicht wirklich „was verloren“. Unternehmen sollten aufmerksam sein und die am Prüfungsgeschehen teilnehmenden Personen ggf. kritisch hinterfragen.
Bei der in Frage stehenden Betriebsprüfung ging es u.a. um die Abführung von Gewerbesteuer. Ebenso wie die Firmenleitung beurteilte auch das beigezogene Finanzgericht, dass die Teilnahme des Gemeindebediensteten dem Steuergeheimnis entgegensteht (Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, Az.: 7 K 656/18 AO).
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