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Wer macht weiter?

Unternehmensübergabe frühzeitig regeln

Ein Modell ist, den Nachfolger frühzeitig in die Geschäftstätigkeit einzubinden. (AdobeStock - LeslieAnn)

 

Die Betriebsnachfolge ist ein komplexes Unterfangen, für das sich Inhaber genügend Zeit nehmen sollten. Es ist ratsam, frühzeitig nach einem Nachfolger zu suchen und sich bei dem Prozess, auch mit Blick auf die Betriebsbewertung, unterstützen zu lassen.

Hat ein Unternehmer seinen Betrieb jahrelang durch alle Höhen und Tiefen geführt, möchte er die Existenz des Unternehmens und der damit verbundenen Arbeitsplätze auch langfristig sichern. Für die Mehrzahl der Übergebenden ist vermutlich auch der Erlös aus dem Verkauf des Betriebes ein Teil der Alterssicherung. Die Betriebsübergabe an einen Nachfolger ist so komplex wie die Unternehmensgründung selbst. Von der ersten ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Thema bis zur tatsächlichen Übergabe können bis zu fünf Jahre vergehen, wie eine Faustregel der Handwerkskammern besagt. Der Inhaber sollte daher rechtzeitig mit der Übergabeplanung beginnen und sich nicht scheuen, sich von professionellen Beratern unterstützen zu lassen.

Zwei Prozesse laufen bei der Übergabeplanung parallel: die Suche nach dem geeigneten Nachfolger, der vielleicht im Betrieb aufgebaut werden und in seine künftige Rolle hineinwachsen soll, und die Betriebsbewertung. Hier kommt alles auf den Tisch: Die Immobilie, der Maschinenpark und der Kundenbestand sind ebenso wichtig wie die Auftragslage, Verbindlichkeiten und vertragliche Vereinbarungen sowie die betriebliche Ertragssituation in den letzten Jahren und die zu erwartende Umsatzentwicklung. Auch die Personalstruktur, die Qualifikation der einzelnen Mitarbeiter, individuelle Vertragslaufzeiten sowie betriebliche Sondervereinbarungen sind zu berücksichtigen. Ins Gewicht fallen auch alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte, sowie etwaige Haftungsverflechtungen von Privat- und Betriebsvermögen.

In den Jahren, in denen die Übergabe vorbereitet wird, sollte soweit wie möglich der Betrieb zu einer rechtlichen Einheit gestaltet werden, die von der Person seines Gründers bzw. Eigentümers unabhängig funktioniert. Wichtig ist auch, den Betrieb aktiv weiterzuführen und z. B. Reparaturen oder EDV-Updates zu beauftragen. So verlockend es scheinen mag, die eine oder andere Ausgabe zu verschieben, ein Modernisierungsstau verringert den Unternehmenswert, da der Nachfolger dann nicht nur für seine Zukunftsinvestitionen, sondern auch für Ausgaben für die Ertüchtigung von Anlagen oder Fuhrpark einen Kredit aufnehmen muss. Sollte gar im Kundenkreis der Eindruck einer Vernachlässigung des Betriebes entstehen, wirkt sich dies ebenfalls wertmindernd aus.

Den Richtigen finden

Insbesondere bei Handwerksbetrieben spielt die Persönlichkeit des Inhabers eine wichtige Rolle. Ein entscheidender Faktor für den erfolgreichen Fortbestand eines Betriebes ist es daher, wer dem Firmeninhaber nachfolgt. Der Nachfolger sollte neben den handwerksrechtlichen und fachlichen Voraussetzungen auch kaufmännische Kenntnisse mitbringen. Er sollte über soziale Kompetenz verfügen und die Fähigkeit besitzen, Entscheidungen zu treffen und Aufgaben zu delegieren. Die Neubesetzung sollte konfliktfähig, durchsetzungsstark und gesprächsbereit sein und außerdem eine hohe Einsatzbereitschaft mitbringen.

Nicht selten möchten Firmeninhaber ihr Unternehmen an ein Familienmitglied übergeben. Auch dieser Wunschnachfolger muss die genannten Voraussetzungen erfüllen – und den Betrieb tatsächlich weiterführen wollen. Wichtig ist ferner ein gutes Verhältnis zueinander, weil sich Berufliches und Privates oftmals nur schwer trennen lassen. Eine solche Lösung repräsentiert den Unternehmenswert in besonderer Weise und signalisiert nach außen Bestand und Stabilität.

Vielleicht eignet sich zum Nachfolger auch ein Betriebsangehöriger, dem die internen Abläufe und Besonderheiten bereits bekannt sind. Eventuell konnte der Kandidat nicht nur einen persönlichen Kontakt zu Kunden und Lieferanten aufbauen, sondern auch schon Führungsqualitäten unter Beweis stellen. In der so erreichten Kontinuität liegt ebenfalls ein positiver Effekt.

Passt der Nachfolgekandidat zum Unternehmen, sollte über die Art der Übergabe entschieden werden. Gerade, wenn sich beide Seiten kennen, erfolgt oft ein schrittweises Einbeziehen in die Geschäftstätigkeiten. So wird der Betriebsalltag fortgeführt, während sich alle Beteiligten an eine neue Konstellation und veränderte Rollen gewöhnen. Der Firmeninhaber lernt, loszulassen, während die Mitarbeiter jemandes Entscheidungen umsetzen, den sie vielleicht von Kindesbeinen an kennen, oder der zuvor ihr Kollege war.

Alternative Anwärter

Ist kein geeigneter Nachfolgeanwärter bekannt, können Übergabewillige mittels Firmenmakler, Unternehmensberater, Personalberatungsgesellschaft en, Anzeigen in Tageszeitungen und Fachzeitschriften und mit Aushängen bei Meisterschulen nach einem passenden Kandidaten suchen. Außerdem bringt das bundesweit etablierte Verzeichnis www.nexxt-change.org der Handwerkskammern Übergabe- und Existenzgründungswillige zusammen und gewährleistet dabei die für diesen sensiblen Prozess erforderliche Diskretion.

Nicht zuletzt kann die Übergabe des Betriebs an einen außenstehenden Geschäftspartner oder Lieferanten für den Firmeninhaber lukrativ und durchaus förderlich für das Unternehmen sein. Es entfällt die emotionale Komponente, zudem können sich dem Unternehmen im Zuge von Synergien ganz neue Zukunftsmöglichkeiten bieten.

Unternehmensbewertung und Alterssicherung

Eines Tages ist es so weit: Die Übergabe wurde vorbereitet, jetzt soll sie erfolgen. Damit steht die abschließende Bewertung des Unternehmens an. Jetzt wird endgültig festgelegt, wie hoch der Verkaufspreis sein wird. Zu den Aufgaben der externen Beratung gehört, dem Unternehmensinhaber zu realistischen Erwartungen zu verhelfen. Auch wenn er geplant hatte, mit dem Verkauf eigene Versorgungslücken zu schließen, kann es sein, dass der Erlös geringer ausfällt als erhofft. Denn die Aussichten für die Zukunft spielen bei der Preisbemessung eine wesentliche Rolle. Der Nachfolger muss der Bank glaubhaft machen, dass er aus den zukünftigen Erträgen die mit dem Kauf der Unternehmung verbundenen Zins- und Tilgungszahlungen leisten und auch Investitionen finanzieren kann. Für die Betriebsbewertung hat die Arbeitsgemeinschaft der wertermittelnden Betriebsberater im Handwerk (AWH) daher die „AWH-Standards“ geschaffen. Dabei handelt es sich um einen auf die Verhältnisse handwerklicher Unternehmen angepassten einheitlichen Bewertungsmaßstab, der eine solide Basis für die Kaufpreisermittlung bilden soll.

Der Kaufpreis sagt übrigens noch nichts über die Finanzierungsmodelle aus. Eine einmalige Überweisung ist ebenso denkbar wie Raten- oder Rentenzahlungen. Ein Teil der Alterssicherung des Übergebers kann auch in der Verpachtung des betrieblich genutzten Grundstücks oder der Immobilie liegen.

Fazit

Wenn nicht schon aus der Familie eine neue Generation heranwächst, sollte der Betriebsinhaber neben dem Tagesgeschäft frühzeitig das Thema der Betriebsübergabe und Alterssicherung angehen. In Zusammenarbeit mit einem Berater lassen sich Modelle entwickeln und vorbereiten, die den Übergeber wirtschaftlich absichern und dem Nachfolger eine gute Startposition für die Zukunft verschaffen.

Autorin: Carola Tesche, freie Journalistin

 


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