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Arbeitszeugnis – Beurteilung in Tabellenform nicht ausreichend

Ein Arbeitszeugnis gibt Aufschluss über Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers. Nicht ausreichend indes ist eine Beurteilung durch den Arbeitgeber in Tabellenform, ähnlich dem eines Schulzeugnisses.

 

Vielmehr bedarf es einer individuellen im Fließtext herausgestellten Wertung der Arbeitsleistung und der Handlungsweise des Mitarbeiters (Quelle: Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 262/20).

 


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