Sachbezüge 2022 – Freigrenze steigt
Nicht wenige Arbeitnehmer profitieren von steuerfreien Sachbezügen, die ihnen ihr Arbeitgeber gewährt. Möglich waren bisher monatlich steuer- und sozialversicherungsfreie Zuwendungen im Wert von 44 Euro.
Diese Freigrenze erhöht sich 2022 auf 50 Euro pro Monat. Möglich ist auch die Stellung von Geldkarten. Um als steuerfreier Sachbezug zu gelten, müssen diese aber ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Für 2022 sollte geprüft werden, ob vorhandene Geldkarten weiterhin zu steuerfreien Vorteilen führen. Erforderlich dafür ist die Einhaltung bestimmter Kriterien nach dem ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz). Dadurch soll verhindert werden, dass kreditkartenbasierte „Open-Loop-Karten“ steuerfrei behandelt werden (Quelle: Steuerberater-Verband Köln).