Energetische Maßnahmen – Fachfirma als Garant für Steuervorteile
Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen kann nur in Anspruch genommen werden, wenn das ausführende Fachunternehmen eine Bescheinigung nach amtlichem Muster erstellt.
Erforderlich ist der Nachweis, dass die Voraussetzungen des § 35c Absatz 1 Satz 1 bis 3 EStG sowie die Anforderungen nach der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (nachfolgend: Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV) erfüllt sind. Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) mit Tabellen zur Bezeichnung von Maßnahmen und betroffenen Unternehmen umfasst 25 Seiten (Quelle: BMF, Gz.: IV C 1 – S 2296-c/20/10003 :004).