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Energetische Maßnahmen – Fachfirma als Garant für Steuervorteile

Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen kann nur in Anspruch genommen werden, wenn das ausführende Fachunternehmen eine Bescheinigung nach amtlichem Muster erstellt. 

Bild: Project Photos, Reinhard Eisele

 

Erforderlich ist der Nachweis, dass die Voraussetzungen des § 35c Absatz 1 Satz 1 bis 3 EStG sowie die Anforderungen nach der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (nachfolgend: Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV) erfüllt sind. Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) mit Tabellen zur Bezeichnung von Maßnahmen und betroffenen Unternehmen umfasst 25 Seiten (Quelle: BMF, Gz.: IV C 1 – S 2296-c/20/10003 :004).

 


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