Werbung

Weniger Grauzonen

 

Eine produkt- und anforderungsbezogene Heizungswasseraufbereitung ist elementar für den störungsfreien und effektiven Betrieb eines Wärmeerzeugers – insbesondere bei großen Wasservolumina. Moderne Kesselkonstruktionen zeigen sich bekanntlich wenig tolerant gegenüber Kesselstein und Co. Seit vielen Jahren gibt es zur „Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen“ die Richtlinie VDI 2035. Nur, so richtig im Markt angenommen wurde das Regelwerk nicht wirklich. Unter anderem, weil es viel Raum für Interpretationen ließ. Eine für die SHK-Betriebe unschöne Konsequenz war, dass viele Hersteller eigene, produktspezifische Vorgaben zur Heizungswasserkonditionierung formulierten, die bei Missachtung ein Erlöschen der Gewährleistung zur Folge hatten.

Mit Ausgabedatum März ist nun die überarbeitete Richtlinie VDI 2035 veröffentlicht worden (siehe Bericht „Näher dran an der Praxis“ im Innenteil dieser Ausgabe). Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima hat als Vertreter des organisierten Handwerks den länger als ursprünglich geplant dauernden Regelsetzungsprozess aktiv begleitet und konnte dem Bekunden nach „viel Unsicherheit aus dem Markt nehmen“. Das ist zweifellos zu begrüßen. Positiv zu werten ist zudem, dass der Praktiker in seinem Tagesgeschäft mit 10 bis 15 Seiten der insgesamt 84-seitigen Richtlinie auskommen soll. Weitere Inhalte der Norm würden nur bei tiefergehenden Schadensbegutachtungen benötigt. Ob dem tatsächlich so ist, wird die Praxis zeigen. Gleiches gilt für die Akzeptanz der Hersteller, die ja aktiv an der neuen Richtlinie mitgearbeitet haben. Denn wie alle technischen Regelwerke ist auch die VDI 2035 letztlich nur ein Kompromiss aller beteiligten Kreise. Auch deshalb steht zumindest unterschwellig die Befürchtung im Raum, dass manch ein Hersteller die Richtlinienanforderungen im Kleingedruckten doch noch verschärfen könnte.

Interessant ist indes, dass die Anforderungen an das Heizungswasser nach der neuen VDI 2035 nicht grundlegend anders aussehen. Vielmehr gibt es in der neuen Fassung eindeutige Aussagen, was wann überprüft werden muss. Außerdem gibt es eindeutige Vorgaben, von der Planung bis zur Ausführung, vom Betrieb bis zur Wartung. In Sachen Messverpflichtungen wurden praxisgerechte Anpassungen vorgenommen; so ist etwa die pH-Wert-Messung zehn Wochen nach Inbetriebnahme entfallen.

Man darf also gespannt sein, ob sich das neue Regelwerk im Markt etabliert und zu einer Vereinheitlichung und Vereinfachung führen wird. Aus Sicht des Anlagenbauers wäre das jedenfalls wünschenswert.

Markus Sironi
Chefredakteur und Handwerksmeister
m.sironi@strobelmediagroup.de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: