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Engagement im Verein – Aufsichtsratsvergütung eines Sportvereins unterliegt nicht der Umsatzsteuer

Erhält ein Mitglied des Aufsichtsrats eines Sportvereins für seine Tätigkeit eine Vergütung, so unterliegt diese nicht der Umsatzsteuer. Im Streitfall war dem Aufsichtsratsmitglied ein jährliches Budget gezahlt worden, das er für den Bezug von Dauer- und Tageskarten, die Erstattung von Reise­kosten und den Erwerb von Fanartikeln einsetzen konnte.

 

Das Finanzamt beurteilte das als Entgelt für seine Aufsichtsratstätigkeit und verlangte hierfür Umsatzsteuer. Die hiergegen erhobene Klage war erfolgreich und führte zur Aufhebung der Umsatzsteuerfestsetzung (Quelle: Finanzgericht Köln, Az.: 8 K 2333/18).

 


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