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Ausweispapiere – Speicherchip und digitale Fotoübersendung kommen

Um Ausweisdokumente besser vor Fälschungen zu schützen, wird ab August 2021 eine Speicherpflicht für zwei Fingerabdrücke im Chip der Pässe Usus. Ab Mai 2025 sind zudem nur noch digitale Passbilder möglich, die durch eine sogenannte sichere Übermittlung direkt an die Passbehörde gesendet werden.

 

Im Rahmen der elektronischen Weiterleitung wird dann auch geprüft, ob das Foto biometrietauglich ist. Die neuen Vorgaben sollen die Gefahr von Fälschungen und Manipulationen, unter anderem durch das sogenannte Morphing, verhindern (Quelle: Bundesrat).

 


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