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Rosarote Förderkulisse

 

Mit der Bundesförderung effiziente Gebäude – kurz BEG – zum 1. Januar dieses Jahres hat eine neue Förder-Ära begonnen. Die Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien wurde unter einem Dach zusammengeführt und insgesamt vier bestehende Programme zusammengefasst, darunter das Marktanreizprogramm (MAP) sowie das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO). Koordiniert und abgewickelt werden diese beiden Programme auch künftig durch das BAFA.

Erfreulicher Weise bleiben im BEG die „alten“ Fördersätze aus dem Jahr 2020 erhalten. Es gibt aber auch Neuerungen mit Mehrwert: Pelletkessel, die weniger als 2,5 mg/m3 Feinstaub ausstoßen, erhalten beispielsweise eine um 5 % erhöhte Anteilsförderung über die Basis hinaus. Das bedeutet, dass solche Kessel im Austausch gegen eine Ölheizung statt bisher 45 % nun 50 % Förderung erhalten. Eine weitere gute Nachricht ist, dass das Förderangebot nun sogar für Kessel älter 30 Jahre gilt, die der Austauschpflicht unterliegen und bislang nicht förderfähig waren.

Neu ist auch ein Bonus für den Fall, dass ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan – kurz iSFP – von einem anerkannten Energieberater erstellt wird. Darin wird ein Bündel von Maßnahmen zu einem Gesamtsanierungsprojekt geschnürt, das spätestens in 15 Jahren abgeschlossen sein muss. Einzelmaßnahmen in diesem Paket (z. B. Heizungssanierung, Dämm-Maßnahmen, Fenstertausch) erhalten dann einen um 5 % höheren Förderanteilssatz als jene, die nicht in einen iSFP eingebunden sind.

Unterm Strich also gute Vorrausetzungen für die Heizungsbranche. Doch nicht nur für sie. Auch die Sanitärbranche dürfte profitieren. Das Bauministerium hat die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Programm KfW 455-b) freigegeben. 130 Mio. Euro stehen in diesem Jahr zur Verfügung. Auch hier bleibt alles beim Alten: Für einzelne Maßnahmen wie die Installation einer bodengleichen Dusche vergibt die KfW Bankengruppe Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten (max. 5000 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 % der förderfähigen Kosten (max. 6250 Euro) von der KfW erstattet.

Nicht nur, aber auch aufgrund der hier beschriebenen rosaroten Förderkulisse dürfte das SHK-Handwerk auch in 2021 weiterhin gute Geschäfte tätigen. Unsere unter neuer Flagge segelnde IKZ-Redaktion1) wird als Marktbeobachter und Informationsgeber für Handwerk und Planung weiterhin ein werteorientierter Kompass der Branche bleiben.

Markus Sironi
Chefredakteur und Handwerksmeister
m.sironi@strobelmediagroup.de

1) Lesen Sie dazu das Interview „Unter neuer Leitung“.

 


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