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E-Mobilität – Anspruch auf Einbau von privaten Ladesäulen

Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes gebilligt. Damit gab er auch grünes Licht für den erleichterten Einbau privater Ladesäulen für Elektroautos.

 

Wohnungseigentümer und auch Mieter haben künftig einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule zu installieren. Bisher scheiterte der Einbau häufig an der fehlenden Zustimmung der Miteigentümer oder Vermieter. Das ist künftig „Geschichte“ und wird im kommenden Jahr 2021 keine Rolle mehr spielen (Quelle: Bundesrat).

 


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