Brandschutz im bürokratischen Wandel ohne Änderung des Sicherheitsniveaus
Ob Neubauten oder Sanierungen: Der vorbeugende Brandschutz in der TGA hat einen nach wie vor hohen Stellenwert. Um alle Vorgaben aus den Regel- und Verwaltungsvorschriften zu erfüllen, bedarf es einer ausgesprochenen Expertise.
Und es wird nicht einfacher. Ganz im Gegenteil. Schaut man sich die Veränderungen der vergangenen Jahre an, sind die Vorgaben eher anspruchsvoller geworden. Beispiel: der Brandschutz bei Druckrohrleitungen, etwa Sanitär und Heizung. Vor vier Jahren beantragte ein Hersteller beim DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) erstmals eine „allgemeine Bauartgenehmigung“ (aBG) für die Mischinstallation eines seiner Versorgungssysteme (Steigleitungen aus nicht brennbaren, Abzweigleitungen aus brennbaren Rohren). Das DIBt führte die Prüfung durch und erteilte das aBG. Dies löste eine Welle weiterer aBGs anderer Rohrleitungshersteller aus. Dabei stützen sich die Prüfungen auf die Verlegevorschriften der jeweiligen Hersteller mit der Folge, dass fleißig aBGs – basierend auf aufwändigen Brandversuchen – verteilt wurden – aber ohne, dass sich Grundlegendes in der Ausführungspraxis auf der Baustelle veränderte oder dass sich das Sicherheitsniveau erhöht hat. Ein Paradebeispiel für bürokratischen Übereifer.
Detlev Knecht
stv. Chefredakteur
d.knecht@strobelmediagroup.de