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Neues Förderprogramm: Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von Lüftungsanlagen

Berlin.  Ab Mitte Oktober soll die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ in Kraft treten. Den Entwurf der Richtlinie hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier im September vorgestellt.

Bild: AdobeStock-Studio Harmony

 

„Mit dem Förderprogramm leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, auch in der kalten Jahreszeit die Ansteckungsgefahr mit Corona zu reduzieren, dort, wo tagtäglich viele und wechselnde Personen aufeinander treffen: in Hörsälen und Schul-Aulen, in Theatern und Museen, in kommunalen Versammlungsräumen und Bürgerhäuser“, so Altmaier.
Insgesamt 500 Millionen Euro stehen bis 2024 zur Verfügung, im Jahr 2021 allein 200 Millionen Euro. Die Förderung soll bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, die bei 100000 Euro gedeckelt sind. Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind.

 


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