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KfW stoppt Förderung für energieeffiziente Gebäude

Die KfW-Bank stoppt mit sofortiger Wirkung (24.01.2022) die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dies gilt für alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40), Energetische Sanierung. Bild: IKZ

 

Berlin. Die KfW-Bank stoppt mit sofortiger Wirkung (24.Januar 2022) die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dies gilt für alle drei KfW-Programmbereiche:

  • Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55),
  • Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40),
  • Energetische Sanierung.

Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55-Neubauförderung habe die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen, berichtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi).

Wie es weiter heißt, werde die Förderung für Sanierungen wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt seien. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten solle vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden werden. Gleiches gelte für den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen.

Endgültig eingestellt werde dagegen die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Auch für diese Anträge reichten derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus.

Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung.

 


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