Ausgabe 8/2005, Seite 14 f.


Test


Sanitärtechnik

1. Wer darf Inspektionen bzw. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Regenwassernutzungsanlagen durchführen?

a Wartung und Instandsetzung durch den Eigentümer

b Inspektionen und Wartung durch den Betreiber

c Wartung und Instandsetzung durch autorisierte Personen

d Inspektionen, Wartung und Instandsetzung durch Fachfirmen

2. Welche Bauteile gehören nicht zu einer Regenwassernutzungsanlage?

a Filtersammler

b Trinkwassereinspeisung

c Zwangsumlaufpumpe

d Überlauf

3. Was versteht man unter Korrosion?

a Metalle verändern sich durch chemische oder elektrochemische Reaktionen

b Nichtmetalle werden durch natürliche Vorgänge zerstört

c Metalle werden durch Bearbeitung in Form oder Zusammensetzung verändert

d Kunststoffe werden durch elektrochemische Reaktionen umgeformt

4. Welche wesentlichen Korrosionsarten werden unterschieden?

a Korrosion durch saure oder basische Flüssigkeiten

b Korrosion durch Fremdströme

c Korrosion durch Oxidation

d Korrosion durch Elementbildung

5. Welche Aussagen zur Oxidation von Metallen sind zutreffend?

a Zur Oxidation muss Wasser oder ein Elektrolyt vorhanden sein

b Es verbindet sich der Luft-Sauerstoff mit den Metalloberflächen

c Sauerstoffdichte Oxid-Schichten verhindern die weitere Oxidation

d Blättert die Oxid-Schicht ab, korrodiert der Werkstoff weiter

 

Heizungs- und Klimatechnik

1. Für die Einleitung häuslicher Abwässer in die öffentliche Kanalisation sind die "Betreiber" (Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände) zuständig. Grundsätzlich besteht die Verpflichtung, das Kondensat aus Brennwerteinrichtungen vor Einleitung in die öffentliche Kanalisation zu neutralisieren ("Neutralisationspflicht"). Die "Betreiber" können - nach Prüfung des Sachverhalts - Anlagen von der Neutralisationspflicht befreien oder Auflagen fordern. Vor der Installation einer Brennwerteinrichtung ist deshalb mit der örtlichen Baubehörde Kontakt aufzunehmen. Bis zu welcher Wärmeleistung wird bei Gas-Brennwertgeräten den örtlichen Baubehörden vom Abwasser-Fachverband, der "Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall" empfohlen, Anlagen von der Neutralisationspflicht zu befreien?

a 25 kW

b 50 kW

c 100 kW

d 200 kW

2. Durch Steuern und Regeln werden in technischen Anlagen physikalische Größen gezielt beeinflusst: Durch Änderung von Eingangsgrößen werden Ausgangsgrößen bewusst verändert. Wird z.B. durch Drehen am Handrad die Ventilstellung eines Durchflussventils geändert, verändert sich der Volumenstrom. Welcher Begriff ist für diesen Vorgang angemessen ?

a "Steuern", denn dieser Vorgang ist nicht unkehrbar.

b "Regeln", weil der Volumenstrom verändert wird

c "Steuern" oder "Regeln" sind sinnähnliche Begriffe

 

Technische Mathematik

1. Ein direkt beheizter Gas-Speicherwassererwärmer (Gas-Vorratswasserheizer) mit 190 l Speichervolumen ermöglicht nach Herstellerangaben - aufgeheizt auf 75°C - die Zapfung von 464 l Warmwasser bei 38°C. Um die Bereitstellungsverluste und die Verkalkungsgefahr zu vermindern, soll die Wassertemperatur im Speicher auf 60°C begrenzt werden. Wie viel Warmwasser von 38°C kann dann noch aus der Anlage gezapft werden, wenn die Kaltwassertemperatur mit 13°C angenommen wird?

a ca. 320 l

b ca. 360 l

c ca. 400 l

d ca. 440 l

 

Arbeitsrecht und Soziales

1. Was besagt "Liberale Marktwirtschaft"?

a Ausbau der Staatsbetriebe und des Staatseigentums

b Marktwirtschaft nach dem staatlichen Einflussbetrieb, "so viel wie nötig und so wenig wie möglich"

c Marktwirtschaft ohne staatlichen Einfluss

d staatlich geplante Marktwirtschaft

e Ausbau der staatlichen Lenkung der Wirtschaft

2. Was versteht man unter einem Bonus?

a Schulden

b Guthaben

c Quittung

d Lastschrift

e Beleg

3. Welcher Wahlgrundsatz gilt nicht in der Bundesrepublik Deutschland?

a geheime Wahl

b allgemeine Wahl

c mittelbare Wahl

d gleiche Wahl

e freie Wahl

4. Welches Wahlsystem hat die Bundesrepublik?

a Listenwahl

b Mehrheitswahl

c Verhältniswahl

d kombinierte Verhältnis- und Mehrheitswahl

e Persönlichkeitswahl


Lösungen

Sanitärtechnik

 1 c, d

Inspektionen oder Sichtkontrollen können durch den Eigentümer oder Betreiber erfolgen. Werden jedoch Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt, sind diese durch eine autorisierte Person (Anlagenhersteller) oder eine Fachfirma durchzuführen. In Abhängigkeit der Anlage sollte eine Wartung mindestens halbjährlich, maximal jedoch jährlich erfolgen.

 2 c

In einer Regenwassernutzungsanlage ist eine Förderpumpe erforderlich, die eine Entnahme ermöglicht. Zwangsumlaufpumpen sind in geschlossenen Kreisen (Heizung) eingebaut.

Weitere Teile einer Regenwassernutzungsanlage sind:

 3 a

Die zerstörende Einwirkung oder Veränderung von Metallen durch chemische oder elektrochemische Reaktionen mit Wirkstoffen der Umgebung (z.B. saurer Regen, Erdchemikalien, Werkstoffbestandteile) nennt man Korrosion. Diese führt zu Veränderungen der Metalloberfläche in Form von Vertiefungen durch Abtragung des metallischen Werkstoffes oder "Pustelbildung" wie Rost bei Stahl und letztlich zu deren Zerstörung.

 4 a, b, c, d

Korrosion kann erfolgen durch:

 5 b, c, d

Der Luftsauerstoff verbindet sich ohne Vorhandensein von Wasser mit der Metalloberfläche zu einer Oxidschicht. Diese schützt das darunter liegende Metall in der Regel vor weiterem Sauerstoffzutritt bzw. Oxidation. Es kommt zu einer Schutzschichtbildung wie Patina bei Kupfer. Ist die Oxidschicht porös wie bei Eisen und löst sich fortwährend ab, bildet sich eine ständig neue Oxidschicht. Der metallische Werkstoff wird ständig dünner (Eisen - Rost).

 

Heizungs- und Klimatechnik

  1 d

Kondensate aus Öl-Brennwertkesseln, die mit herkömmlichem Heizöl betrieben werden, müssen immer vor Einleitung in die öffentliche Kanalisation neutralisiert werden. Bei Verwendung von schwefelarmem Heizöl jedoch werden die Anlagen genauso behandelt wie beim Brennstoff Gas.

  2 a

Die Eingangsgröße, der Ventilhub (oder die Ventilstellung) beeinflusst die Ausgangsgröße, den Volumenstrom. Dagegen kann der Volumenstrom den Ventilhub nicht ändern. Ein Steuerungsvorgang ist nicht umkehrbar, das ist typisch für ihn. Leider wird in der Praxis "Steuern" oder "Regeln" nicht streng genug unterschieden.

 

Technische Mathematik

  1 b

Gegeben:
mw = 190 kg
Jw = 60°C
Jk = 13°C
Jm = 38°C

Gesucht:
mk in kg
mm in kg

1. Lösungsweg:

mm = mk + mw = 167,2 kg + 190 kg = 357,2 kg -> Vzapf = 357 l

Erfolgskontrolle:
2. Lösungsweg:
Grundbeziehung Q = m · c ·
DJ

1 kg Warmwasser von 60°C gibt bei der Mischung ab:
1 kg · 1,2 Wh/(kg · K) · (60 K - 38 K) = 26,4 Wh

190 kg Warmwasser von 60°C geben bei der Mischung ab:
190 kg · 26,4 Wh/kg = 5016 Wh

1 kg Kaltwasser von 13°C nimmt bei der Mischung auf:
1 kg · 1,2 Wh/(kg · K) · (38 K - 13 K) = 30 Wh

5016 Wh : 30 Wh/kg ergeben 167,2 kg Kaltwasser

190 kg Speicherwasser + 167,2 kg Kaltwasser = 357,2 kg Mischwasser

entsprechend 357 l Warmwasser von 38°C

 

Arbeitsrecht und Soziales

  1 b; 2 b; 3 c; 4 d


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