Ausgabe 6/2005, Seite 7


Nachgefragt


Was ist eigentlich...

der Normnutzungsgrad?

Zur Einschätzung von Heizkesseln wurden schon immer Wirkungsgrade ermittelt, aus denen abgelesen werden sollte, wie gut oder schlecht der jeweilige Kessel den zur Verfügung stehenden Brennstoff in nutzbare Wärme umsetzt. Der bekannteste ist der Kesselwirkungsgrad (auch Feuerungswirkungsgrad genannt). Dieser liefert für den Zeitraum, in dem die Feuerung in Betrieb ist, die Aussage, wie viel der ursprünglich im Brennstoff gespeicherten Energie tatsächlich in den Wärmeversorgungskreislauf gelangt. Hierbei ist allerdings zu bedenken, dass moderne Kessel geregelt arbeiten und dass deshalb Zeiträume von Feuerungsbetrieb mit Zeiträumen ohne Feuerungsbetrieb abwechseln, obwohl der Wärmeerzeuger insgesamt trotzdem läuft. Wirkungsgrade für solche Betrachtungen werden zur Unterscheidung als Nutzungsgrade bezeichnet. Sie sind immer auf einen Zeitraum bezogen. Üblich ist der Jahresnutzungsgrad.

Mit den Bewertungszahlen Kesselwirkungsgrad und Jahresnutzungsgrad konnte man solange zufrieden stellend umgehen, solange noch keine Kessel mit modulierenden Brennern am Markt waren. Deren spezieller Vorteil, dass sie auch im Teillastbetrieb sehr gute Verbrennungswerte liefern, wird beim üblichen Jahresnutzungsgrad nicht erfasst. Denn zur Ermittlung des Nutzungsgrades arbeitet der Kessel unter Nennlast (volle Leistung). Um jetzt den Vorteilen der modulierenden Brenner gerecht zu werden, wurde der Normnutzungsgrad definiert.

Die Ermittlung des Normnutzungsgrades wird in der DIN 4702 Teil 8 beschrieben und ist der Mittelwert aus fünf Teillastnutzungsgraden. Dabei ist jedem Teillastbetriebspunkt prozentual eine Kesselleistung zugeordnet (12,8%, 30,3%, 38,8%, 47,6% und 62,6%), bei der jeweils ein Teillastnutzungsgrad gemessen wird. Die wasserseitige Spreizung der Vor- und Rücklauftemperatur als Ausgangsbasis der Messung muss mit angegeben werden.

Ausgangspunkt für die Festlegung der fünf Teillastbereiche ist die Summenhäufigkeit der Außentemperatur. Die Teillastbereiche sind so aufgeteilt, dass die jeweiligen anteiligen Heizungswärmemengen gleichgroß sind. In die Auslastungskurve des Heizkessels über den Heizzeitraum eingezeichnet ergeben diese Wärmemengen flächengleiche Rechtecke (siehe Abbildung). Die Teillastnutzungsgrade 1 bis 5 werden bei den jeweiligen Betriebstemperaturen durch Messen der abgegebenen Nutzwärme und der dazu erforderlichen Feuerungswärme ermittelt. Wegen der Gleichheit der Heizwärmeteilbeträge ist eine einfache Mittelwertbildung der fünf Teilnutzungsgrade zum Normnutzungsgrad möglich.


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