Ausgabe 5/2005, Seite 2


Aktuell


Viele Möglichkeiten unter einem Dach: das Erdgas-Komforthaus

Dass man mit Erdgas heizen, Warmwasser bereiten und kochen kann, ist bekannt. Es gibt jedoch noch viel mehr bewährte Erdgas-Anwendungen. Diese kommen im Erdgas-Komforthaus zum Einsatz und bieten dadurch den Bewohnern mehr Lebensqualität, informiert der Initiativkreis Erdgas & Umwelt.

Erdgas ist eine Primärenergie, die ohne wesentliche Umwandlungsverluste zur Verfügung steht. Beim Gas-Wäschetrockner beispielsweise sind auch dadurch die Verbrauchskosten gegenüber Strom um etwa zwei Drittel günstiger. Zudem trocknet der Gas-Wäschetrockner die Wäsche etwa 40% schneller. Um ein Haus zum Erdgas-Komforthaus zu machen, müssen in verschiedenen Räumen Gas-Steckdosen installiert werden. Die meisten Erdgasgeräte lassen sich wie bei Stromsteckdosen einfach ein- und ausstöpseln. Beispielsweise bei der Küchenmontage kann dann jeder Küchenfachmann den Gasherd einfach anschließen. Daher sollte bei Modernisierungen und Neubauten die Gas-Steckdose in der Küche auf jeden Fall eingeplant werden. Ein Gas-Terrassenstrahler sorgt auch an kühleren Tagen für Komfort auf der Terrasse, der Erdgas-Grill bereitet Grillfreuden schmackhaft und schonend zu. In den Übergangszeiten der Heizperiode liefert ein Gas-Kaminofen auf Knopfdruck behagliche Wärme, sodass die Gas-Zentralheizung erst später zugeschaltet werden muss. Im Erdgas-Komforthaus wird das warme Wasser nicht nur für Dusche, Badewanne und Waschbecken erwärmt. Auch die Spül- und Waschmaschine sind an die Warmwasserleitung angeschlossen. Möglich macht dies eine Gas-Brennwertheizung mit Warmwasserspeicher, die Kosten- und Platz sparend im Dachgeschoss aufgestellt werden kann.

Im Erdgas-Komforthaus stehen nicht nur Wärme und warmes Wasser komfortabel und Energie sparend zur Verfügung, sondern auch Anwendungen, die im Alltag und in der Freizeit die Lebensqualität intelligent steigern. Das Erdgas-Komforthaus ist sowohl im Neubau als auch im Gebäudebestand realisierbar. Der Initiativkreis Erdgas & Umwelt bietet hierzu eine kostenlose Broschüre an. Man kann sie unter der Telefon-Nummer 01802/343452 (6 Cent/Gespräch) oder im Internet unter www.ieu.de sowie per E-Mail info@ieu.de anfordern.


Warnwesten für Dienstfahrzeuge vorgeschrieben

In einigen Ländern wie Italien, Spanien oder Portugal ist das Tragen von Warnwesten bei Pannen und Unfällen bereits allgemeine Pflicht. Bei Dienstfahrzeugen gilt diese Regelung auch in Deutschland. Die Berufsgenossenschaften schreiben in ihrer Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D 29) für alle Dienst- oder Geschäftsfahrzeuge vor: "Der Unternehmer hat mehrspurige Fahrzeuge mit geeigneter Warnkleidung nach DIN 471 für wenigstens einen Versicherten auszurüsten. Bei Unfall oder Panne müssen Warnwesten getragen werden."


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Elektrische Durchlauferhitzer und Speicher stellen sich in der dezentralen Trinkwassererwärmung als wirtschaftliche Lösungen vor. Lesen Sie mehr über die Technik und die möglichen Bauarten auf den Seiten 4 und 5.


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