Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen

Ausgabe 2/2005, Seite 11


Sanitär


Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen

Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen

In medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern häufen sich die Berichte über zum Teil hohe Kontaminationen (Belastungen) von Legionellen in Trinkwasserinstallationen. Deshalb empfiehlt der ZVSHK den Betrieben, folgende hygienische Gesichtspunkte bei Arbeiten an allen Trinkwasseranlagen zu beachten:

Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen Planung und Ausführung der Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik, wie z.B. DIN 1988, DVGW-Arbeitsblatt 551 und 553.

Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen Dichtheitsprüfungen nach Möglichkeit mit Druckluft oder Inertgasen (z.B. Stickstoff) durchführen. Eine Prüfung mit Trinkwasser ist nur noch zulässig, wenn unmittelbar danach die Inbetriebnahme erfolgt. Teilbefüllungen und Verbleib von Restwasser müssen vermieden werden.

Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen Die Inbetriebnahme der Anlage sollte kurz vor dem Dauerbetrieb erfolgen.

Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen  Eine Spülung der Anlage muss unmittelbar vor der Inbetriebnahme mit filtriertem Trinkwasser erfolgen und das zur Spülung verwendete Trinkwasser auf seine Qualität kontrolliert werden.

Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen Die Wasserbeschaffenheit ist vor der Übergabe an den Betreiber zu untersuchen: unmittelbar an der Wasserübergabestelle (z.B. Wasserzähler) und evtl. an einer oder mehreren Entnahmearmaturen, die sich am Ende eines Stranges befinden.

Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen Die Übergabe erfolgt auf der Grundlage eines Betriebs- und Einweisungsprotokolls, wobei eine Anlagenbeschreibung sowie Inspektions- und Wartungsanleitung beigefügt sind, ggf. mit dem Nachweis der einwandfreien Wasserbeschaffenheit. Das Übergabeprotokoll soll von den Verantwortlichen unterschrieben werden.

Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen Der Betreiber ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass er für einen regelmäßigen und vollständigen Austausch des Trinkwassers an allen Entnahmestellen bis zum bestimmungsgemäßen Betrieb zu sorgen hat.

Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen Außerdem ist der Betreiber auf seine Informationspflicht, seine Organisationshaftung und Verkehrssicherungspflicht hinzuweisen. "


Q u e l l e :   ZVSHK


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