Ausgabe 11/2004, Seite 7


Sicherheit


Sturz aus fünf Meter Höhe

Schwere Verletzungen, unter anderem am Kopf, hat sich der Monteur einer Heizungsbaufirma beim Einsetzen einer Abgasdurchführung zugezogen, weil er sich ohne Absturzsicherung auf einem feuchten Walmdach bewegte.

Der Rohbau war Teil einer größeren Baustelle, wobei zum Zeitpunkt des Unfalls an zwei Häusern des Komplexes das Gerüst schon abgebaut worden war. Ausgerechnet hier mussten die beiden Monteure der Heizungsbaufirma die Abgasdurchführung einsetzen. Für den Transport des Rohrstücks kletterte einer der beiden Monteure ohne Absturzsicherung aus einer kleinen Dachluke über die regenfeuchten Dachziegel zum First des zweistöckigen Gebäudes. Beim Zurückklettern rutschte er aus, rollte über die Traufkante und stürzte auf den teils sandigen, teils steinigen Baustellenboden. Maler auf der gegenüberliegenden Seite beobachteten den Sturz und alarmierten sofort einen Rettungswagen.

Unfallursache war die fehlende Einrichtung zum Auffangen abrutschender Personen. Eine Anschlageinrichtung für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz war ebenfalls nicht vorhanden. Der Monteur war nicht einmal in der Benutzung unterwiesen, obschon der Vorgesetzte dafür zu sorgen hat, dass die PSA auch benutzt wird. Zudem begünstigte das noch feuchte Dach den Absturz des Monteurs. Teilursache war auch die mangelnde Abstimmung zwischen den Gewerken und dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Dies hat dazu geführt, dass die Arbeits- und Schutzgerüste noch vor Beendigung der Arbeiten auf dem Dach entfernt wurden.

Aufgrund des fehlenden Gefahrenbewusstseins der Beteiligten bestehen Zweifel an deren fachlicher Eignung und ausreichendem Kenntnisstand, wie dies § 4 Abs. 1 u. 2 Unfallverhütungsvorschrift BGVC22 "Bauarbeiten" fordert. Hierfür und für deren Aus- und Weiterbildung trägt der Unternehmer die Verantwortung. Geeignete Fortbildungsseminare werden von den Berufsgenossenschaften angeboten.

Im SHK-Handerksunternehmen wurden nach dem Unfall die Mängel besprochen und schriftlich festgehalten. Gleichartige Verstöße werden in Zukunft besonders schwer wiegen. Der tragische Unfall mit seinen Folgen sowie das verhängte Bußgeld werden hoffentlich bewirken, dass sich in diesem Unternehmen grundsätzlich etwas ändert - zum eigenen Schutz der Monteure.


Q u e l l e :  Norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft, Mitteilungsblatt4/2004


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