Ausgabe 9/2004, Seite 10 f.


Sanitär


Rückstausicher

Zeitgemäße Hausentwässerung von Kellerräumen

Marco Koch*

Immer mehr Hausbesitzer erschließen sich zusätzlichen Wohnraum im eigenen Keller. Möbel, Elektrogeräte, Handwerkszeug und vieles mehr ist damit einer ständigen Überflutungsgefahr durch Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz ausgesetzt, weil diese Räume unterhalb der Rückstauebene liegen. Eine Abwasserhebeanlage verhindert jedoch die Überflutung.

Nach wie vor ist die Rückstausicherung ein von vielen Bauherren unterschätztes Thema. Je nach Nutzung der Kellerräume sollte der beratende Fachmann sorgsam abwägen, welche Ausstattung er für die zuverlässige Rückstausicherung empfiehlt.

Der häufig bevorzugte Einsatz kostengünstiger Rückstauverschlüsse schränkt die Nutzung von Räumen unterhalb der Rückstauebene stark ein. Denn bei Rückstau im Kanal schließt der Rückstauverschluss, sodass die Entwässerungsgegenstände nicht benutzt werden können. Eine Abwasserhebeanlage hingegen ermöglicht auch bei Rückstau im Kanal eine uneingeschränkte Nutzung von z.B. Hausarbeits- und Sanitärräumen im Keller.

Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene müssen in beiden Fällen über eine Hebeanlage mit einer Rückstauschleife an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, sofern auf ihre Nutzung nicht verzichtet werden kann.

Zu beachtende Vorschriften

Darüber hinaus muss der Bauherr über eine Reihe von Bauvorschriften hinsichtlich Rückstau informiert sein. Hierzu zählt die DIN EN 12056-4, die aus gutem Grund einen Schutz gegen Rückstau über eine Abwasserhebeanlage vorschreibt. Der Einsatz eines Rückstauverschlusses ist nämlich nur in Ausnahmefällen zulässig, zum Beispiel wenn freies Gefälle zum Kanal vorhanden ist und auf die Ablaufstellen während des Rückstaus vollständig verzichtet werden kann. Dabei ist zu beachten, dass in Verbindung mit Fäkalien besondere Anforderungen an Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564-1 gestellt werden.

Damit scheidet der Rückstauverschluss in den meisten Fällen aus, wenn es um die Auslegung von Entwässerungsanlagen geht. Beispiel Waschmaschine: Sie ist meistens im Keller aufgestellt und wird auch bei Starkregen betrieben. Die sicherste Lösung der Rückstausicherung bietet hier eine Kellerentwässerungspumpe, die das häusliche Schmutzwasser über die Rückstauebene entsorgt. Dabei kann die Pumpe in einem bauseitigen Pumpenschacht oder in einem Unter- oder Überflurbehälter eingebaut sein.

Je nach zu erwartender Belastung des Abwassers mit groben Beimengungen oder faserigen Verunreinigungen kommen unterschiedliche Pumpentypen zum Einsatz. Zu unterscheiden ist des Weiteren, ob fäkalienhaltiges oder fäkalienfreies Abwasser anfällt. Fällt fäkalienhaltiges Abwasser an, werden an die Hebeanlage besondere Anforderungen gestellt.

Doppelanlage zur Entsorgung von Fäkalien für den Einsatz im Mehrfamilienhaus oder im Gewerbe. Das Behältervolumen beträgt hier 100 Liter.

Auswahl der Hebeanlage

Nachdem geklärt ist, welches Medium entsorgt werden muss, d.h. insbesondere die Frage beantwortet wurde, ob es sich um fäkalienhaltiges oder fäkalienfreies Abwasser handelt, wird die benötigte Pumpenleistung nach DIN EN 12056-4 berechnet. Zu diesem Zweck wird der Gesamtzufluss und die Gesamtförderhöhe ermittelt. Wird eine Pumpe mit zu geringer Leistung gewählt, führt dies zu einer zu geringen Fließgeschwindigkeit in der Leitung mit der Folge von Ablagerungen oder sogar Verstopfungen. Eine zu groß dimensionierte Pumpe hingegen führt zu einem erhöhten Energieverbrauch und störenden Fließgeräuschen in der Druckleitung. Für die sichere Berechnung ist die Anwendung einer Auslegungssoftware hilfreich sowie die kostenlose Beratung durch den Fachberater vor Ort.

Kompakte Fäkalienhebeanlage für das Einfamilienhaus. Der Behälter fasst ein Volumen von 50 Litern.

Nachträgliche Nutzungsänderungen

Professionelle Beratung ist vor allem dann gefragt, wenn nachträglich ein komplettes Bad im Keller eingerichtet werden soll, also auch fäkalienhaltiges Abwasser anfällt, das in Rückstausituationen zuverlässig entsorgt werden soll. Mit kleinen, in eine Vorwandinstallation zu integrierenden Hebeanlagen zur begrenzten Verwendung kann das Abwasser aus WC, Handwaschbecken, Dusche und Bidet geräuscharm und zuverlässig über die Rückstauebene entsorgt werden.

Je nach geplanter Nutzung der Kellerräume sollte der Bauherr jedoch darüber informiert sein, dass er hier durch die "begrenzte Verwendung" solch kleiner Hebeanlagen u.U. in seiner weiteren Planung eingeschränkt ist. Denn gegenüber einer "vollwertigen" Hebeanlage ist der Einsatz nur dann zulässig, wenn ein weiteres WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht. Damit ist die Verwendung in einer nachträglich geschaffenen Souterrainwohnung beispielsweise nicht erlaubt. Die Empfehlung des Fachmanns sollte bei der Entsorgung von Fäkalien daher immer zu Gunsten einer Hebeanlage nach DIN EN 12050-1 ausgesprochen werden, da diese das Abwasser aus Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern ohne besondere Einschränkungen entsorgt. Der Einbau der Anlage innerhalb des Gebäudes (z.B. in einem Versorgungsraum) bietet den Vorteil, dass hier die Druckleitung frostfrei verlegt werden kann. Gleichzeitig wird mit dieser Einbauvariante eine komfortable Wartung ermöglicht.

Fäkalienhebeanlage zur begrenzten Verwendung. Sie darf für die Entsorgung eines zusätzlichen Bades oberhalb oder unterhalb der Rückstauebene eingesetzt werden. Angeschlossen werden dürfen WC, Waschbecken, Dusche und Bidet. Der Anschluss weiterer Entwässerungsgegenstände wie z.B. Waschmaschine oder Badewanne ist nach DIN EN 12050-3 nicht zulässig.

Sicherheit

In jedem Fall empfehlenswert sind Hebeanlagen mit eingebauter Alarmanlage. Über einen potenzialfreien Kontakt kann die Alarmmeldung hier weitergeleitet werden und funktioniert in Verbindung mit einem nachrüstbaren Akku auch im Falle eines Stromausfalls.

Bei Installation einer Kellerentwässerungspumpe zur Entsorgung von Waschmaschinenwasser empfiehlt sich eine Alarmschaltung mit integriertem Waschmaschinenstopp. Diese verhindert, dass bei Störungen an der Pumpe nachlaufendes Wasser aus der Waschmaschine zu einer Überflutung von Kellerräumen führt.

Je nach Einsatzort schreibt die DIN EN 12056-4 außerdem vor, dass in Abhängigkeit von der Nutzung unter Umständen eine Doppelanlage notwendig ist, z.B. dann, wenn der Abwasserzufluss nicht unterbrochen werden darf. Damit sich der Betreiber auch bei Stromausfall "über die Runden" helfen kann, ist auch immer die Installation einer Handmembranpumpe zur stationären Notentsorgung sinnvoll.

Wartung

Bei Fäkalienhebeanlagen dürfen Wartungsarbeiten nur bei geschlossenem Zulaufschieber vorgenommen werden, der den Zulauf von Abwasser aus dem Gebäude während der Wartung verhindert. Damit wird sichergestellt, dass der Installateur während seiner Tätigkeit in der Grube keine "bösen Überraschungen" erlebt.

www.jung-pumpen.de


* Marco Koch, Produktmanagement Haustechnik bei Jung Pumpen GmbH, Steinhagen


B i l d e r :  Jung Pumpen GmbH, Steinhagen


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