Ausgabe 9/2004, Seite 8 f.


Aktuell


Heute schon an morgen denken

Warum eine Altersversorgung auch für junge Leute wichtig ist

Frank Chmielewski*

Überall wird von Vorsorge, Altersversorgung, Rentendiskussionen, Rentenreform und Ähnlichem gesprochen. Da gibt es die "Riester-Rente", die "Eichel-Rente" und ab 2005 auch noch die "Rürup-Rente". Die Versicherer und Banken haben sich das Thema Vorsorge groß auf die Fahne geschrieben. Nicht selten kommt es vor, dass man in der Postfiliale auf "Sparen fürs Alter" angesprochen wird - dabei wollte man doch nur eine Briefmarke kaufen. Grund genug, dieses umfangreiche Thema einmal näher zu durchleuchten.

Heute zahlen fast alle Arbeitnehmer, Arbeitgeber und viele Selbstständige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung und bilden damit die Solidargemeinschaft, die die jetzigen Renten finanziert. Es handelt sich um den so genannten Generationenvertrag, Fachleute nennen das Prinzip auch Umlageverfahren.

Aufgrund des steigenden Lebensalters der Bevölkerung und der sinkenden Bevölkerungszahl ist das System in seiner ursprünglichen Form nicht mehr finanzierbar. Steigende Beiträge und sinkende Renten sind die Folgen. Eigenvorsorge ist für nahezu jeden Arbeitnehmer zwingend erforderlich - will man seinen Lebensstandard im Alter annähernd aufrechterhalten.

Das 3-Säulen-Prinzip

Künftig soll eine solide Altersversorgung auf drei Säulen stehen: auf der gesetzlichen, der betrieblichen und der privaten Rente. Hierfür hat die Bundesregierung mit der Rentenreform 2001/2002 und dem neuen Alterseinkünftegesetz ab 2005 die Wege geebnet und bietet durch Gesetzesänderungen attraktive Möglichkeiten der Eigenvorsorge.

Mit der Altersversorgung kann im Prinzip nicht früh genug angefangen werden. Die monatlichen Raten werden geringer, umso früher der Sparer beginnt. Grund hierfür ist der nicht zu unterschätzende Zins- und Zinseszinseffekt.

Ein Beispiel: Zum 60. Lebensjahr sollen 100.000 Euro ausgezahlt werden. Der Zinssatz beträgt während der gesamten Anlagedauer durchgehend 4%. Während der 20-jährige Sparer monatlich 86 Euro anlegt, müsste der 30-Jährige bereits monatlich 145 Euro zahlen. Der 20-Jährige hätte insgesamt 41.201 Euro angelegt, der 30-Jährige stolze 52.356 Euro.

Achtung: Kaufkraftverlust!

Durch die jährliche Inflationsrate sinkt die Kaufkraft in 30 Jahren bei einer Inflationsrate von schätzungsweise 2,5% jährlich um mehr als 50%. Auch hierzu ein Beispiel: Ein heute 25-Jähriger möchte später eine Zusatzrente beziehen, die nach heutiger Kaufkraft in 40 Jahren 500 Euro entspricht. Bei einer jährlichen Inflationsrate von 2,5% müssten demnach 1342 Euro zur Verfügung stehen.

Vorsorgebausteine

Für ein sorgenfreies Leben im Ruhestand gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Vermögensbildung. Es empfiehlt sich, die einzelnen Bausteine zu einem risikoarmen, renditestarken und steueroptimierten Mix zusammenzustellen. Diese Anlageformen kommen je nach persönlicher Lebenssituation in Betracht:

Die betriebliche Altersversorgung

Seit dem 1.1.2002 kann jeder Arbeitnehmer einen Teil seines Gehaltes in eine betriebliche Altersversorgung investieren (Entgeltumwandlung). Der Vorteil: Der umgewandelte Beitrag unterliegt nicht der Besteuerung und wird bis zum 31.12.2008 auch nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Eine Versteuerung findet erst im Rentenalter statt. Dann ist die Rente mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Hier liegt ein weiterer Vorteil: In der Regel liegt der Steuersatz im Rentenalter deutlich unter dem Steuersatz der aktiven Berufszeit.

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist einer von fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung und bei kleineren und mittelständischen Handwerksunternehmen sehr beliebt. Die Höhe der Versorgung ergibt sich aus dem umgewandelten Gehaltsbestandteil. Bei Arbeitslosigkeit kann die Pensionskasse privat weitergeführt oder beitragsfrei gestellt werden.

Riester-Rente

Die "Riester-Rente" ist eine sichere und attraktive Altersvorsorge: man zahlt während des aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan oder einen Fonds, als Extra erhält man staatliche Zulagen und Steuerfreibeträge. Der Versicherer garantiert Rückzahlungen mindestens in Höhe der eingezahlten Beiträge sowie eine Mindestverzinsung von z.Zt. 2,75 Prozent. Dank der Förderung liegt die Rendite der Riester-Rente meist deutlich über dem Zins für vergleichbare Anlagen. Anspruch darauf haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer.

Die Beiträge, die einschließlich der staatlichen Zulagen erforderlich sind, um die Maximalförderung zu bekommen, liegen z.Zt. bei 2%, ab 2006 bei 3% und ab 2008 bei 4% des Bruttogehalts. Folgende Zulagen bekommen Sie vom Staat geschenkt:

Änderungen bei der zusätzlichen Altersvorsorge

Am 11. Juni dieses Jahres hat der Bundesrat dem Alterseinkünftegesetz der Bundesregierung zugestimmt. Damit werden die private und betriebliche Altersvorsorge durch die neuen Regelungen deutlich verbessert. Mit dem Alterseinkünftegesetz wird u.a. die nachgelagerte Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen eingeführt.

Änderungen bei der "Riester-Rente"

Die Zahl der Kriterien, die eine "Riester-Rente" erfüllen muss, wird von elf auf fünf verringert. Unter anderem wird künftig eine Einmalauszahlung in Höhe von 30 Prozent des Kapitals zugelassen. Dadurch gewinnen die Riester-Produkte an Flexibilität und Attraktivität.

Für Altersvorsorgeverträge, die nach dem 1.1.2006 abgeschlossen werden, sind geschlechtsneutrale Tarife, so genannte "Unisex-Tarife", vorgeschrieben. Dies stellt sicher, dass Frauen und Männer bei gleichen Beiträgen auch die gleichen monatlichen Leistungen erhalten.

Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge

Durch die Einführung der nachgelagerten Besteuerung wird das System der betrieblichen Altersversorgung insgesamt einfacher, vergleichbarer und damit anwenderfreundlicher. So sind künftig auch die Beiträge für eine Direktversicherung voll steuerbefreit, wie das bereits bei Zahlungen an eine Pensionskasse oder einen Pensionsfond der Fall ist.

Mit dem Alterseinkünftegesetz werden die Mitnahmemöglichkeiten erworbener Betriebsrentenanwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel erheblich verbessert. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann im Einvernehmen der Beteiligten die Betriebsrentenanwartschaft des Arbeitnehmers künftig weitgehend problemlos auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. In bestimmten Grenzen hat der Arbeitnehmer beim Arbeitgeberwechsel zudem das Recht, das für ihn gebildete Kapital in die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitgebers mitzunehmen.

Fazit

Die laufenden Veränderungen in der Rentenversicherung haben starke Auswirkungen auf die spätere Versorgung der heute Erwerbstätigen. Daher sollte jeder frühzeitig an sein Leben im Alter denken und schon heute eine private Rentenversicherung abschließen.

Infos im Internet

Weitere Informationen aus 1. Hand gibt es unter www.lva.de (Landesversicherungsanstalten), unter www.bfa.de (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) und unter www.benefit-vorsorge.de (Autor Frank Chmielewski).

www.lva.de
www.bfa.de
www.benefit-vorsorge.de


* Frank Chmielewski, Versicherungsfachwirt und Geschäftsführer der benefit service Versicherungsmakler GmbH & Co. KG, Arnsberg


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