Ausgabe 6/2004, Seite 2


Aktuell


Informative Broschüre

"50 Antworten zur modernen Dämmung"

Informationen zum Dämmen mit Mineralwolle enthält die druckfrisch vorliegende dritte Auflage der Broschüre "50 Antworten zur modernen Dämmung". Sie wendet sich an alle, die mit Dämmmaterialien arbeiten oder planen. Verbrauchernah geht es um die Anwendungsmöglichkeiten von Mineralwolle, die Verarbeitung, ökologische Aspekte und um den Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit.

Die 28-seitige Broschüre "50 Antworten zur modernen Dämmung" kann kostenlos bestellt werden bei der Gütegemeinschaft Mineralwolle, Karl-Benz-Str. 7, 60314 Frankfurt am Main oder im Internet unter www.mineralwolle.de.


Solarkollektoren 2004 erstmals über 1 Mio. Quadratmeter

Die in Deutschland neu installierte Kollektorfläche zur solaren Wärmegewinnung könnte 2004 erstmals über 1 Mio. Quadratmeter betragen. Zu diesem Ergebnis kommt die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. (UVS) nach Beobachtung der Nachfrage in den letzten Monaten. Die Gründe für diesen verstärkten Trend zur solaren Wassererwärmung sieht die UVS in den hohen Heizöl- bzw. Gaspreisen, der ausgereiften Technik, den hohen Wärmedeckungsgraden moderner Solarkollektoren und den erweiterten Förderbedingungen. "Wenn die Nachfrage anhält, werden Ende diesen Jahres dann insgesamt 730.000 Solarwärmeanlagen umweltfreundlich Wasser zum Duschen, Baden und teilweise auch zur Unterstützung der Raumheizung erhitzen", prognostiziert UVS-Geschäftsführer Carsten Körnig.


Geschäftsgeheimnisse - Verrat rechtfertigt Kündigung

Die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen an ein Konkurrenzunternehmen stellt laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin (Az.: 16 Sa 545/03) einen wichtigen Kündigungsgrund dar. Im Urteilsfall hatte eine Arbeitnehmerin ihrem zu einem Mitbewerber gewechselten ehemaligen Vorgesetzten umfangreiche Unternehmensdaten ihres Arbeitgebers weitergegeben. Das Gericht bestätigte die fristlose Kündigung, da die Arbeitnehmerin in eklatanter Weise gegen ihre Loyalitätspflicht verstoßen habe. Aufgrund des schwerwiegenden Eingriffs in den Vertrauensbereich war auch eine vorherige Abmahnung entbehrlich.


Zum Titelbild:

Wenn Badewasser von Flächen in öffentlichen Bädern abgeleitet werden soll, bedient man sich Bodenabläufe. Auf Seite 4 wird am Beispiel des Freizeitbades Wonnemar in Ingolstadt gezeigt, worauf es aus Handwerkersicht ankommt.


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