Ausgabe 3/2004 Seite 12 f.


Ausbildung


Fachbericht (Beschreibung/Skizze) Nr.:Woche: 12

Thema: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel im Baustelleneinsatz

Besonders bei Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sind Unfälle oft auf Leichtsinn, Unaufmerksamkeit oder Unkenntnis zurückzuführen.

Unter dem Begriff elektrische Betriebsmittel werden verstanden:

Fehler an den Einrichtungen von Elektroanlagen und Mängel an Einrichtungen und Betriebsmitteln können zu lebensgefährlichen Situationen führen. Deshalb dürfen elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von Elektrofachkräften oder von elektrotechnisch unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften errichtet, verändert, instandgesetzt und geprüft werden. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind nach Errichtung, Veränderung und Instandsetzung zu prüfen, außerdem sind diese regelmäßig entsprechend den Prüffristen einer Inspektion zu unterziehen.

Allgemeine Sicherheitsmaßnahmen

Vor jedem Gebrauch oder Anschluss sind elektrische Geräte einer Sichtkontrolle oder Funktionskontrolle zu unterziehen.

Speisepunkte

Elektrische Betriebsmittel an Baustellen müssen von besonderen Speisepunkten aus mit Strom versorgt werden. Als besondere Speisepunkte gelten z.B.

Steckdosen in Hausinstallationen gelten nicht als Speisepunkte.

Speisepunkt für kleine Baustellen

Werden elektrische Betriebsmittel nur einzeln benutzt bzw. sind die Bauarbeiten geringen Umfangs, dürfen als Speisepunkte auch verwendet werden:

Schutzmaßnahmen in Stromkreisen mit Steckdosen

Steckdosen müssen über Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (FI) mit vorgeschriebenem Nennfehlerstrom z.B. IDN < 0,30 mA geschützt werden. Als Schutzmaßnahme hinter Speisepunkten sind auch zulässig:

Bei frequenzgesteuerten Betriebsmitteln ist zu beachten, dass diese die Schutzmaßnahmen beeinträchtigen. Frequenzgesteuerte Betriebsmittel sind mit Steckvorrichtungen nur über allstromsensitive Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einem vorgeschriebenen Bemessungsfehlerstrom oder Schutztrenntransformator zu betreiben.

Elektrische Leitungen (Verlängerungskabel)

Als bewegliche Leitungen sind vorgeschriebene Gummischlauchleitungen oder gleichwertige Bauarten zu verwenden. Leitungen müssen vor mechanischen Belastungen geschützt verlegt werden, z.B. unter festen Abdeckungen. Leitungsroller sollen aus Isolierstoff bestehen. Sie müssen eine Überhitzungsschutzeinrichtung mit Freiauslösung haben. Die Steckdosen müssen spritzwassergeschützt ausgeführt sein.

Installationsmaterial (Baustromverteiler)

Steckvorrichtungen sind nur mit Isolierstoffgehäuse und nach folgenden Bauarten zulässig:

Schalter und Steckvorrichtungen müssen mindestens spritzwassergeschützt ausgeführt sein.

Leuchten

Bauleuchten müssen mindestens sprühwassergeschützt ausgeführt sein. Sie sollen für rauen Betrieb geeignet sein. Hand- und Bodenleuchten, ausgenommen solche für Schutzkleinspannung, müssen schutzisoliert und strahlwassergeschützt ausgeführt sein.

Kontrollen

Kontrollen der elektrischen Geräte und Einrichtungen sind regelmäßig durchzuführen, damit Mängel rechtzeitig erkannt werden. Die vorgegebenen Prüfabstände sind einzuhalten. Die Prüfung muss durch eine Fachkraft erfolgen, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch durch eine elektrotechnisch unterwiesene Fachkraft. Die Prüffristen richten sich danach, ob es sich um feste oder ortsveränderliche Betriebsmittel handelt.

Ortsfeste elektr. Betriebsmittel sind solche, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Auch solche, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.

Ortsveränderliche elektr. Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an dem Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.

Kennzeichnungen elektrischer Betriebsmittel

Die Kenntnis der Bedeutung von gebräuchlichen Kennzeichnungen der Elektrobauteile/Geräte ist auch für die Berufe der Versorgungstechnik unabdingbar. Eine Auswahl:

Weitere Informationen:


L i t e r a t u r n a c h w e i s e :   Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft


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