Ausgabe 10/2003, Seite 2

 

 


Aktuell


Minijobs - Anmeldung und Infos aus einer Hand

Mit der neuen Minijob-Zentrale gibt es für Arbeitgeber sowie für Mini-Jobber nur noch einen Ansprechpartner. An- und Abmeldungen, Informationen Formulare und Abgaben fließen zentral zur Bundesknappschaft nach Essen (PLZ: 45115). Die bisherige Anmeldung und die Zuführung der Abgaben über verschiedene Krankenkassen und Finanzämter entfällt somit völlig.

Die Minijob-Zentrale nimmt die Beiträge, Beitragsnachweise und Meldungen entgegen und leitet die Beträge an die zuständigen Stellen weiter. Sie prüft die Versicherungspflicht oder -freiheit, überwacht die Zahlungseingänge und bearbeitet Rückstandsfälle. Sie zieht die einheitliche Pauschalsteuer ein und führt die Lohnfortzahlungsversicherung durch. Vor allem aber berät sie in allen Fragen des neuen Rechts. Unter der kostenlosen Servicenummer 0800/0200504 ist die Zentrale erreichbar. Im Internet sind Infos unter www.minijob-zentrale.de abzurufen.


Klima und Energie, Windenergie, Solarthermie

Der BINE-Informationsdienst hat drei Infos aus der Reihe "basisEnergie" aktualisiert. Die Titel "Klima und Energie", "Windenergie" und "Thermische Nutzung der Sonnenenergie" sind jetzt wieder mit neuen, frischen Fakten und Daten erhältlich. Auf vier Seiten erläutern die Energie-Infos Grundlegendes zu den Themen Energieeffizienz und Erneuerbare Energien - präzise und leichtverständlich. Die neuen Infos sind ab sofort kostenfrei zu bestellen bei BINE Informationsdienst, Tel. 0228/92379-0 oder im Internet unter www.bine.info.


Werbung per SMS unzulässig

Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 15 O 420/02) ist Werbung, die ohne das Einverständnis des Empfängers per SMS verschickt wird, rechtswidrig. Die Beurteilung richtet sich laut Gericht nach den gleichen Grundsätzen wie die E-Mail-Werbung. Reklame ist verboten, wenn nicht der Empfänger sein Einverständnis ausdrücklich erklärt hat oder dieses im geschäftlichen Verkehr ausnahmsweise zu vermuten ist.


Zum Titelbild:

Bei der feuerungstechnischen Überprüfung von Gaskesseln müssen Sie alle Messungen fehlerfrei durchführen. Lesen Sie ab Seite 4 welche dies im Einzelnen sind und wie Sie dabei am Besten vorgehen.


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