Ausgabe 6/2003, Seite 3


Aktuell


Aufpassen, bevor man unterschreibt!

Im Geschäftsleben gibt es kaum einen Augenblick, an dem man so viel gewinnen und so viel verlieren kann wie bei einer Vertragsunterzeichnung. Normalerweise gehen diesem Geschäftsakt klare Absprachen, Auskünfte, Angebote und Zusicherungen voraus. Aber gültig ist der Vertrag erst dann, wenn er von beiden Seiten unterschrieben wurde. Und das ist der entscheidende Moment, an dem die andere Seite manchmal mit Tricks arbeitet.

Worauf sollte man im Einzelnen achten?

Schon mancher gutgläubige Käufer musste später bei Rechtsstreitigkeiten feststellen, dass der Vertragstext nicht ganz mit den mündlichen Vereinbarungen übereinstimmte. Und vor Gericht entscheidet das Vertragspapier.

Es kommt bei Vertragsabschlüssen natürlich auch auf den Partner an, ob es sich z.B. um einen bekannten Geschäftsmann handelt oder ob er uns völlig unbekannt ist. Gerade bei einmaligen Verhandlungspartnern wie z.B. bei einem Verkäufer eines gebrauchten Autos sollte man besonders aufpassen. Denn hier wird oft versucht, den anderen übers Ohr zu hauen. Ebenso kommt es auf das Objekt an, wie hoch der Gesamtbetrag ist, wie lange uns der Vertrag bindet, welche Verpflichtungen wir übernehmen und unter welchen Umständen man aus dem Vertrag wieder herauskommt.

Zehn Tipps zum Schutz vor schwarzen Schafen

Vor der Unterschrift sollten wir folgendes bedenken und beachten:

1. Nichts blanko unterschreiben und nichts, was wir nicht vorher gründlich durchgelesen haben, damit zwischen mündlicher Absprache und Vertragstext völlige Übereinstimmung besteht.

2. Achten wir darauf, dass alle Zusagen, Garantien und Rechte richtig angegeben sind und dass Ort und Datum stimmen.

3. Lassen wir uns beim Lesen der Vertragsunterlagen nicht durch Gespräche ablenken oder stören, sondern verlangen Ruhe.

4. Überlegen wir uns bei spontanen Abschlüssen, ob die Entscheidung nicht noch etwas hinausgeschoben werden kann. Damit gewinnen wir Bedenkzeit, können das Für und Wider abwägen und uns der direkten Beeinflussung entziehen.

5. Seien wir vorsichtig mit Vertragslatein, also mit Formulierungen, die nicht eindeutig und klar sind. Insbesondere, wenn Fremdwörter eingesetzt oder unbekannte Paragraphen herangezogen sind. Bestehen wir auf zweifelsfreien Textformulierungen.

6. Schauen wir auch auf die Rückseite des Vertragsformulars. Dort stehen vielleicht Erläuterungen, die eine Einschränkung der Vereinbarungen oder zusätzliche Bedingungen enthalten. Manchmal findet man dort die Festlegung, dass mündliche Vereinbarungen, die zusätzlich zum Vertrag zugesichert wurden, nicht gelten.

7. Prüfen wir bei unbekannten Verhandlungspartnern, ob sie überhaupt verfügungsberechtigt sind und ob sie voll geschäftsfähig sind.

8. Überlegen wir bei Abzahlungsgeschäften, ob die Vertragsverpflichtungen auch dann eingehalten werden können, wenn nicht alles nach Wunsch läuft, d.h. wenn unsere Einnahmen zurückgehen.

9. Vergleichen wir beim Duplikat, ob es auch dem Original entspricht.

10. Achten wir bei der Unterschrift des Vertragspartners auch darauf, dass die Unterschrift den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Eine Unterschrift ist gültig, wenn sie eigenhändig vollzogen wurde. Leserlich muss sie nicht sein. Ein Strich genügt aber nicht.

Erst wenn alle zehn Punkte abgehakt sind, ist eigentlich nichts zu befürchten.


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