Ausgabe 11/2002, Seite 10


Praxis


Hintergrund: Vom Stundenlohn zum Stundenverrechnungssatz

Die erhebliche Differenz zwischen dem Stundenlohn eines Monteurs und den in der Kundenrechnung eingesetzten Stundenverrechnungssatz führen immer wieder zu Irritationen bei den Beschäftigten. Wir klären auf.

Peter S. versteht die Welt nicht. Als frischgebackener Installateur im ersten Gesellenjahr verdient er 10,91 Euro/Stunde. Ein guter Lohn, denkt er. Bis er zufällig einen Blick auf die Rechnung für einen Geschäftskunden wirft. Einen Stundenverrechnungssatz von 38,50 Euro ohne Mehrwertsteuer hat der Chef für ihn darin in Rechnung gestellt. "Schöne Gewinnspanne", denkt Peter S. verärgert. Völlig zu Unrecht allerdings, denn was er nicht bedenkt: Der Meister hat seinem Monteur auch während der Urlaubstage, der Feiertage, im Krankheitsfall usw. Lohn zu zahlen. Im Durchschnitt werden von den jährlich 1930 bezahlten Stunden den Kunden nur etwa 1400 Stunden in Rechnung gestellt. Außerdem zahlt der Meister seinem Monteur 50% zusätzliches Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und vermögenswirksame Leistungen und des Weiteren auf alle diese Zahlungen den Arbeitgeberanteil zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Berufsgenossenschaftsabgabe usw. Diese zusätzlichen Personalkosten belaufen sich auf etwa 92%* des Monteurlohnes oder im vorliegenden Fall auf 10,04Euro. Um seinem Monteur also 10,91 Euro zahlen zu können, müsste der Meister von seinen Kunden schon 20,95 Euro fordern.

Darüber hinaus entstehen in einem Handwerksbetrieb aber noch weitere Kosten, wie beispielsweise Gehälter für technisches und kaufmännisches Personal, Büro- und Energiekosten, Steuern, Beiträge und Versicherungen, Abschreibungen und Reparaturen, Werbung usw. Diese Verwaltungs- und allgemeinen Geschäftskosten liegen in unserem Handwerk, bezogen auf den Monteurlohn, bei mehr als 126%* oder im vorliegenden Fall bei etwa 13,75 Euro. Zusammen sind das bereits

10,91 + 10,04 + 13,75 = 34,70 Euro

Hinzu kommt ein Zuschlag für Wagnis und Gewinn von 10%, ohne Berücksichtigung der vertraglich zu zahlenden Auslösungen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. So ergibt sich für einen Monteur letztlich ein Stundenverrechnungspreis von aufgerundet 38,50 Euro.


*) Werte sind abhängig von der Größe und Struktur des Betriebes.


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