Ausgabe 11/2002, Seite 8 f.


Sanitär


Werkstoffe in der Trinkwasser-Installation

Trinkwasser als unser wichtigstes Lebensmittel darf bis zur Entnahmestelle des Verbrauchers keine unzulässigen Qualitätseinbußen erleiden. Dementsprechend kommt den Werkstoffen in der Trinkwasser-Installation eine besondere Bedeutung zu. Die Entscheidung, wann und unter welchen Bedingungen ein Rohr-, Fitting- und Armaturenwerkstoff eingesetzt werden kann, muss für jeden Einzelfall und unter Berücksichtigung der Wasserbeschaffenheit getroffen werden.

Nach DIN 1988 müssen alle Anlagenteile so beschaffen sein, dass das Trinkwasser in seiner Lebensmittelqualität nicht unzulässig beeinträchtigt wird. Jedoch ist Trinkwasser in jedem Fall bei Stagnation* chemischen, physikalischen und mikrobiellen** Änderungen unterworfen. Solche Veränderungen können vom Verbraucher nicht unbedingt erkannt werden. Daher wird aus Gründen der Vorsorge empfohlen, Wasser, das länger in der Trinkwasser-Installation gestanden hat, grundsätzlich nicht zur Zubereitung von Nahrung, d.h. für Trink- und Kochzwecke, zu verwenden.

Für Rohre und Rohrverbinder in der Trinkwasser-Installation kommen die in der Tabelle aufgeführten Werkstoffe in Betracht.

Auswahl der Werkstoffe

Werkstoffe, Bauteile und Apparate für die Trinkwasser-Installation müssen den einschlägigen Produkt-Normen und Regelwerken (z.B. DIN/

DVGW) entsprechen. Bei der Auswahl von Werkstoffen und Verbindungstechniken (siehe Tabelle) sind örtliche Erfahrungen zu berücksichtigen, die ggfs. beim Wasserversorgungsunternehmen oder beim Rohrhersteller abgerufen werden können.

Eine hohe Bedeutung haben dabei die hygienischen Aspekte. Um die Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) einzuhalten, ist bei der Planung darauf zu achten, dass unter üblichen Betriebsbedingungen der Wasserwechsel begünstigt wird (Dimensionierung, möglichst kurze Leitungswege). Der Betreiber seinerseits hat darauf zu achten, dass in Leitungsabschnitten nach längerer Stagnation ein Wasserwechsel sichergestellt ist, ehe Wasser für Trink- und Kochzwecke entnommen wird.

Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass in einem Installationssystem immer Bauteile aus unterschiedlichen Werkstoffen eingebaut sind. Dabei können einzelne Komponenten Einsatzbeschränkungen unterliegen. Daher ist in allen Fällen eine aktuelle Wasseranalyse einzuholen (vergl. DIN 1988-7). Besagen örtliche Erfahrungen (z.B. Untersuchungen nach DIN 50931-1), dass die Vorgaben der TrinkwV nicht überschritten werden, kann ein Werkstoff auch außerhalb der im Folgenden genannten Einsatzbereiche nach DIN 50930-6 eingesetzt werden. Die Vermeidung von Schäden an Komponenten der Trinkwasser-Installation ist nicht Gegenstand dieser Betrachtung.

Metallene Werkstoffe

Schmelztauchverzinkte Eisenwerkstoffe

Eine Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit im Hinblick auf seine Eigenschaften als einwandfreies Lebensmittel wird als vertretbar angesehen, wenn die Zusammensetzung des Zinküberzuges auf dem Rohr bzw. die Legierungszusammensetzung des Verbinders die in DIN 50930-6 aufgeführten Werte nicht überschreitet, was durch das DVGW-Prüfzeichen dokumentiert wird. Außerdem muss das Trinkwasser der TrinkwV entsprechen und folgende Bedingungen erfüllen:

KB8,2 < 0,5 mol/m3 und

KS4,3 > 1,0 mol/m3***

Anmerkung: Von der Verwendung schmelztauchverzinkter Eisenwerkstoffe im Warmwasserbereich ist abzuraten.

Kupfer

Eine Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit im Hinblick auf seine Eigenschaften als einwandfreies Lebensmittel wird als vertretbar angesehen, wenn das Trinkwasser über die Anforderungen der TrinkwV hinaus eine der zwei folgenden Bedingungen erfüllt:

Anmerkung: TOC - Gesamtmenge an organischem Kohlenstoff

Kupferlegierungen

Eine Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit im Hinblick auf seine Eigenschaften als einwandfreies Lebensmittel wird als vertretbar angesehen, wenn das Trinkwasser der TrinkwV und die Legierungszusammensetzung den Anforderungen der DIN 50930-6 entspricht.

Nichtrostende Stähle und innenverzinntes Kupfer

In Trinkwasser gibt es für diese Werkstoffe keine Einsatzbeschränkungen.

Nickelüberzüge für Rohrverbinder

Nickelüberzüge sind für trinkwasserberührte Flächen nicht geeignet, weil der Grenzwert für Nickel gemäß Trinkwasserverordnung auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung nicht eingehalten werden kann (DIN 50930-6).

Bleileitungen

Komponenten und Rohre aus Blei sind für die Trinkwasser-Installation grundsätzlich ungeeignet, da Gesundheitsrisiken bei jeder Wasserbeschaffenheit gegeben sind. Noch vorhandene Bleileitungen sollten umgehend ersetzt werden.

Kunststoffe

Rohre und Installationssysteme aus Kunststoff müssen den einschlägigen DIN-Normen und DVGW-Arbeitsblättern entsprechen. Im Übrigen gibt es für diese Werkstoffe keine weiteren Einsatzbeschränkungen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass in derartigen Systemen Bauteile aus metallischen Werkstoffen vorhanden sein können, die Einsatzbeschränkungen unterliegen.


*) Stagnation: In der Trinkwasseranlage (Rohrleitung, Speicher usw.) stehendes, nicht fließendes Trinkwasser; keine Trinkwasserentnahme

**) mikrobiell: Durch Kleinstlebewesen (Einzeller) verursacht

***) KS4,3 wird als Säurekapazität bezeichnet. Sie gibt an, welche Menge einer Säure dem Wasser zugegeben werden muss, um den pH-Wert 4,3 zu erreichen. Diese Menge darf nicht mehr als 0,5 mol/m3 betragen.KB8,2 ist die Basekapazität. Sie gibt an, welche Menge einer Base (Lauge) dem Wasser zugegeben werden muss, um den pH-Wert 8,2 zu erreichen. Er muss mehr als 1 mol/m3 betragen.


Q u e l l e :   VGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V., Bonn


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