Ausgabe 10/2002, Seite 10


Verkehrssicherheit


Was tun bei "Tatü-tata"?

Sonderrechte von Einsatzfahrzeugen - so verhalte ich mich richtig

Sekunden können Leben retten. Wenn Blaulicht blinkt und das Martinshorn ertönt, ist schnelles Handeln angesagt. Doch Vorsicht: Panikartige Reaktionen bringen gar nichts und haben möglicherweise folgenschwere Konsequenzen. Erst orientieren - dann reagieren, lautet die Devise.

Rettungsfahrzeuge aller Art, die sich mit Martinshorn und Blaulicht im Straßenverkehr bewegen, haben Sonderrechte vor allen anderen Verkehrsteilnehmern, denn sie müssen schnellstmöglich zu ihrem Einsatzort gelangen. Das Ignorieren von Lichtzeichen, das Überschreiten der angegebenen Höchstgeschwindigkeit, Rechtsüberholen - das und vieles mehr ist ihnen erlaubt und erfordert von den restlichen Verkehrsteilnehmern ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit. Dem Einsatzfahrzeug ist so rasch wie möglich freie Bahn zu schaffen. Gegebenenfalls sollte man zügig die nächstmögliche Stelle ansteuern, die dem Rettungswagen ein Überholen ermöglicht, dort scharf rechts heranfahren und anhalten, bis das Fahrzeug passiert hat. Falls es die Situation erfordert, darf sogar auf Sperrflächen, Abbiegerspuren oder den Bordstein ausgewichen oder trotz roten Lichtzeichens vorsichtig in den Kreuzungsbereich eingefahren werden - natürlich nur, wenn man sich und andere damit nicht gefährdet.

Ein schnelles und sicheres Eintreffen des Rettungsfahrzeuges am Einsatzort verlangt von allen Beteiligten eine umsichtige und vorausschauende Fahrweise. Einsatzfahrer und ausweichende Verkehrsteilnehmer müssen mit ungewöhnlichen Fahrmanövern der anderen rechnen.

Bei Staus auf Autobahnen oder anderen außerörtlichen Straßen mit mehreren Fahrstreifen muss - bei zwei Fahrstreifen - eine Rettungsgasse in der Mitte gebildet werden, bei drei Fahrspuren sollte die Gasse zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen offen gehalten werden.

Zu falschen Reaktionen kommt es häufig auch dann, wenn ein Verkehrsteilnehmer den Unterschied zwischen blauem Blinklicht und Martinshorn nicht kennt. Erst die Kombination von beidem bedeutet, dass ein Wagen im Notfalleinsatz ist und freie Bahn fordert. Ist nur Blaulicht oder gelbes Blinklicht zu sehen, handelt es sich lediglich um ein Warnsignal. Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, zum Beispiel um Menschenleben zu retten oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden. Es ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen. Blaues Blinklicht allein dient nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten, bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden. Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren, vor Arbeits- oder Unfallstellen, ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge.


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