Ausgabe 7/2002 Seite 12 f.


Ausbildung


Fachbericht (Beschreibung/Skizze) Nr.: 7  Woche: 30

Thema: Dokumentation von Arbeiten an Gasanlagen

Das Erstellen, Reparieren oder Verändern fällt einem gestandenen Handwerker leichter als das Dokumentieren der ausgeführten Tätigkeiten. Oft ist auf der Kundenrechnung eine umfangreiche Tätigkeit mit einem Satz beschrieben, der alles und doch nichts aussagt. So zum Beispiel: In Ihrem Anwesen Gasleitung verlegt. Dass hierbei eine Prüfung und Einweisung des Betreibers mit verbunden war oder ob nur ein Teilabschnitt einer weit verzweigten Gasanlage gemeint wird, kann selbst der Betriebsinhaber nach kurzer Zeit vielleicht nicht mehr nachvollziehen. Kommt es zu einem Unfall oder zu einer Gasexplosion, ist die Firma zunächst in Beweisnot. Welcher Teilabschnitt der Anlage wurde von der Firma hergestellt? Wurde die Anlage vorgabengemäß geprüft? War der Benutzer eingewiesen? Mit den seit dem Jahr 2002 erweiterten Verbraucherschutzrechten ist die Dokumentation noch wichtiger geworden. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) in St. Augustin hält für seine Mitglieder Formblätter für verschiedene Arbeiten vor. So auch eine Betriebsanleitung für Gasanlagen.

Betriebsanleitung für Gasanlagen

Diese beinhaltet

1. Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll

2. Druckprobenprotokoll für Gasanlagen

3. Hinweise für den Betreiber

4. Hinweise für Instandhaltungsmaßnahmen

5. Inspektions- und Wartungsplan

6. Wartungsvertrag

7. Herstellerunterlagen

8. Bestandszeichnung

Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll

Dies ist erforderlich, um nachweisen zu können, dass der Eigentümer oder der benannte Betreiber der Gasanlage bei der Erstinbetriebnahme anwesend war. Neben Angaben zum Bauvorhaben werden die Beauftragten des Auftraggebers und Auftragnehmers genannt.

In einer Tabelle sind checklistenähnlich die einzelnen Anlagenteile und Apparate aufgeführt, die bei einer derartigen Anlage vorhanden sein könnten.

Insgesamt sind 22 Positionen aufgeführt. Nach verschiedenen Ergänzungsspalten ist Platz für die Unterschriften der anwesenden Personen sowie den Ort und das Datum.

Druckprobenprotokoll für Gasanlagen

Dies ist erforderlich, um nachweisen zu können, dass überhaupt eine Prüfung nach den Technischen Regeln für Gasinstallationen stattgefunden hat. Nach den Angaben über das Bauvorhaben sowie den Vertretern des Auftraggebers und Auftragnehmers folgen Kurzangaben über die ausgeführte Gasanlage und das Prüfmedium. Tabellarisch folgt eine Art Arbeitsplan zur Ausführung der erforderlichen Prüfungen.

Niederdruckgasanlage <100 mbar

1. Vorprüfung

1.1 Armaturen

 ausgebaut

 eingebaut (Nenndruck)

1.2  Prüfdruck 1 bar

1.3 usw.

2. Hauptprüfung

2.1  Die Armaturen sind eingebaut.

2.2  Prüfdruck 110 mbar

2.3 Prüfdauer 10 Min. (nach Temperaturausgleich)

2.4 usw.

In gleicher Weise wird die Prüfung für eine Mitteldruckgasanlage aufgearbeitet. Durch Unterschrift bestätigen die Anwesenden die Durchführung der Prüfungen.

Hinweise für den Betreiber

Die Hinweise ermöglichen dem Betreiber, ein Gesamtverständnis für die Anlage zu erhalten und einzelne Maßnahmen auszuführen oder in Auftrag zu geben. Diese beinhalten in 7 Punkten zusammengefasst wesentliche Informationen für den Betreiber, welche den störungsfreien Betrieb der Anlage gewährleisten sollen:

1. regelmäßige Wartung,

2. bestimmungsmäßiger Betrieb,

3. bestimmungsgemäße Grundsätze sowie Inspektionstätigkeiten,

4. Verhalten bei Gasgeruch,

5. das Verhalten bei längerer Abwesenheit,

6. Bestimmungen zu Veränderungen der Anlage,

7. Zugänglichkeit von Anlagenteilen.

Hinweise für Instandhaltungsmaßnahmen

In 8 Hinweisen werden sehr ausführlich die einzelnen Inspektions- und Wartungsintervalle für die verschiedenen Anlagenbestandteile aufgeführt.

1. Hausanschluss, Hauptabsperrarmatur, Gaszähler, Druckregler

Optische Kontrolle auf Korrosion, Beschädigung und Dichtheit. Kontrolle auf Stillstand des Gaszählers bei ausgeschalteten Verbrauchseinrichtungen. Betätigen der Absperrarmaturen.

Inspektion: 1/2 jährlich

Durchführung: Betreiber

Wartung: 1 x jährlich

Weitere Punkte sind:

2. Verteilungsleitung, Steigleitung, Geräteanschlussleitungen

3. Schutz- und Pflegeanstriche

4. Gasgeräte und Gasfeuerstätten

5. Gasherd, Gaskocher, Gasbackofen

6. Abgasführung, Strömungssicherung, Abgasüberwachung, Nebenluftvorrichtung, Anschlüsse und Verbindungen zum Schornstein

7. Kondensat von Brennwertgerät

8. Lüftung und Verbrennungsluft

In einem Inspektions- und Wartungsplan sind die Wartungsbestandteile und Intervalle zusammengefasst.

Während der Anlageneigentümer oder Betreiber eine Inspektion selbstständig durchführen kann, sind Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von Vertragsinstallateur-Unternehmen durchzuführen. Die Durchführung der regelmäßigen Inspektions- und Wartungsarbeiten ist Voraussetzung dafür, dass bei Unfällen oder Gasexplosionen ein vollständiger Versicherungsschutz gewährleistet ist.


L i t e r a t u r h i n w e i s :   ZVSHK, St. Augustin


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