Ausgabe 6/2002, Seite 2


Aktuell


Neue Regelung seit Jahresanfang:

Standstreifen kann als zusätzliche Fahrspur genutzt werden

Zum 1. Januar 2002 trat eine Gesetzesregelung in Kraft, die es erlaubt, auf zweispurigen Autobahnen zu bestimmten Zeiten den Standstreifen als zusätzliche Fahrspur zu nutzen. Eigens gibt es für diese Regelung drei neue Verkehrszeichen. Sie weisen darauf hin, dass der Standstreifen mitbenutzt werden darf, dass er geräumt werden muss bzw. wo er nicht genutzt werden darf. Damit diese Regelung auf einer Strecke in Kraft treten kann, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: Die Standspur muss den Mehrverkehr bautechnisch aushalten können. Gegebenenfalls sind neue Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen an Ausfahrten sowie ausreichende Nothaltebuchten einzurichten.

Auf manchen zweispurigen Autobahnen darf zu bestimmten Zeiten der Standstreifen als zusätzliche Fahrspur genutzt werden. Drei neue Verkehrszeichen informieren darüber, dass der Standstreifen mitbenutzt werden darf, dass er geräumt werden muss bzw. wo er nicht genutzt werden darf.

Das Bundesverkehrsministerium hofft, mit dieser Regelung Staus und staubedingte Unfälle zu vermeiden. Sicheres und souveränes Fahren auf den Standstreifen erfordert allerdings auch ein entsprechendes Verhalten. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR) und die gewerblichen Berufsgenossenschaften empfehlen daher: Standstreifen sind nicht für Fahrten mit hohen Geschwindigkeiten ausgelegt. Wer die Standspur nutzt, sollte seine Geschwindigkeit auch den Streckenverhältnissen anpassen. Was bei zäh fließendem Verkehr stets gilt, trifft auch hier zu: Nur wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, darf auf dem Standstreifen schneller als auf den anderen Spuren gefahren und überholt werden (maximal 20 km/h schneller). An Ab- und Auffahrten ist aufgrund der Änderungen besonders vorsichtig zu fahren. Wo die Sonderfahrspur endet, muss gemäß dem Reißverschlusssystem eingefädelt werden.


Heizungsmodernisierung: Wechsel von Öl auf Gas rechnet sich nicht

Wer im Zuge einer Heizungsmodernisierung von Heizöl EL auf Erdgas wechselt, muss nach der Umstellung in der Regel mit höheren Brennstoffkosten rechnen. Darauf weist das Institut für wirtschaftliche Oelheizung e.V. (IWO) hin. Welche Mehrbelastung beispielsweise auf den Besitzer eines Einfamilienhauses nach einem Umstieg von Öl auf Gas zukommen kann, zeigt ein Rückblick auf die Preise der beiden Energieträger Heizöl und Erdgas auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes. Bei einem Jahresverbrauch von 33.540 Kilowattstunden Erdgas - das entspricht der Menge von 3000 Litern Heizöl EL - musste ein Gasheizungsbesitzer innerhalb der letzten zehn Jahre bundesdurchschnittlich (alte Länder) insgesamt 21.086 DM für den Brennstoff aufwenden. Bei einer Ölheizung kostete dagegen dieselbe Wärmemenge nur 15.373 DM. Damit blieben dem Ölheizungsbesitzer 5713DM mehr im Portemonnaie, pro Jahr im Schnitt also 571 DM.


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Bild: Geberit GmbH, Pfullendorf


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