Ausgabe 5/2002, Seite 6 ff.


Praxis


Neue Vorschriften im Badbereich

Potenzialausgleich an leitfähigen Wannen und Duschen wird nicht mehr gefordert

Werner Hörmann

Seit Februar 2002 gilt die neue DIN VDE 0100-701. Diese rein deutsche Norm enthält viele Vorgaben, die auch für den "nicht elektrotechnischen" Handwerker von Bedeutung sind. Nachfolgend werden die für das SHK-Handwerk relevanten Bestimmungen in knapper Form aufgezeigt.

Die VDE 0100-701 gilt für Räume, die dem Baden und/oder Duschen von Personen dienen und in denen die Bade- oder Duscheinrichtungen fest angeordnet sind, beispielsweise in Räumen mit fabrikfertigen Bade- oder Duscheinrichtungen oder Räumen mit Whirlpooleinrichtungen. Sie gilt nicht für Räume mit Duschen, die nur in Notfällen benutzt werden, z.B. Not-Duschen in Laboratorien.

Bild 1: Bereich 1, Badewanne mit und ohne Abmauerung.

Bereiche

Es gibt nun nur noch drei Bereiche, die durch Decken, Dachschrägen, Wände und fest angebrachte Abtrennungen begrenzt werden können. Duschvorhänge und Duschabtrennungen gelten nicht als Begrenzung.

Bereich 0 ist - wie bisher - das Innere der Bade- oder Duschwanne. Bei Duschen ohne Wanne entfällt der Bereich 0, was bisher nicht so eindeutig festgelegt war.

Bereich 1 ist begrenzt:

- durch den Fertigfußboden und eine fiktive waagerechte Fläche in 225 cm Höhe,

- durch eine fiktive senkrechte Fläche an den Außenkanten der Bade- oder Duschwanne,

- an den Innenkanten bei gemauerten Wannen,

- im Abstand von 120 cm vom Mittelpunkt der festen Wasseraustrittsstelle (Brausekopf) an Wand oder Decke bei Duschen ohne Wanne.

Zum Bereich 1 gehört auch der Bereich unter Bade- oder Duschwannen.

Bereich 2 ist begrenzt:

- durch den Fertigfußboden und eine fiktive waagerechte Fläche in 225 cm Höhe,

- durch den Bereich 1 und die parallele Fläche in 60 cm Abstand. Bei Duschen ohne Duschwanne entfällt der Bereich 2.

Wichtig: Nach wie vor ist für Waschtische, WC’s und ähnliche Einrichtungen ein Schutzbereich nicht festgelegt, weil man davon ausgeht, dass hierbei der Mensch nicht im Wasser steht, wenn er ein elektrisches Verbrauchsmittel in der Hand hält und dieses gegebenenfalls in Wasser fallen könnte.

Bild 2: Bereich 1 bei Duschen ohne Duschwanne.

Zusätzlicher Schutz bei direktem Berühren

Nahezu alle Stromkreise müssen mit einer oder mehreren Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungs-Differenzstrom IDN < 30 mA versehen werden, ausgenommen sind lediglich Stromkreise:

- mit Schutztrennung, zur Versorgung eines Verbrauchsmittels,

- mit SELV (bisher als Schutzkleinspannung bezeichnet) oder PELV (bisher als Funktionskleinspannung mit sicherer Trennung bezeichnet),

- zur ausschließlichen Versorgung von Wassererwärmern (beispielsweise von Elektro-Durchlauferhitzern).

Bild 3: Bereich 2.

Zusätzlicher Potenzialausgleich

Folgende fremde leitfähige Teile, die in einen Raum mit Badewanne oder Dusche eingeführt werden, sind in den zusätzlichen Potenzialausgleich einzubeziehen.

Teile für:

- Frisch- und Abwasser,

- Heizung und Klima,

- Gas.

Die genannten Teile sind untereinander über Potenzialausgleichsleiter zu verbinden. Außerdem muss einmal über einen Potenzialausgleichsleiter eine Verbindung mit der Schutzleiterschiene im Installationsverteiler oder mit der Hauptpotenzialausgleichsschiene hergestellt werden. Der Mindestquerschnitt für diesen Potenzialausgleichsleiter beträgt 4 mm2 Cu (bei isolierten Kabeln muss ein grün-gelb gekennzeichneter Leiter verwendet werden).

Nicht mehr gefordert ist das Einbeziehen leitfähiger Badewannen oder Duschwannen. Das schließt aber nicht aus, dass solche Bade- oder Duschwannen und auch andere, hier nicht aufgeführte, fremde leitfähige Teile auch weiterhin einbezogen werden dürfen. Ein vorhandener Potenzialausgleich braucht also beispielsweise bei Renovierungsarbeiten nicht entfernt zu werden.

Bild 4: Zusätzlicher Potenzialausgleich in Räumen mit Badewanne oder Dusche. Wichtiger Hinweis: Das Einbeziehen leitfähiger (metallener) Bade- oder Duschwannen in den Potenzialausgleich wird nicht mehr gefordert. Das gilt ebenso für kunststoffummantelte metallene Rohrleitungen.

Schutzarten

Bei der Schutzartfestlegung für elektrische Betriebsmittel ist nur der Wasserschutz (zweite Datenstelle) von Bedeutung. Für den Fremdkörperschutz und Berührungsschutz ist üblicherweise die Mindestschutzart IP2X ausreichend.

Bereich 0: mindestens IPX7 (zeitweiliges Untertauchen), zum Teil durch Symbol a) gekennzeichnet;

Bereich 1: mindestens IPX4 (Spritzwasser), zum Teil durch Symbol b) gekennzeichnet;

Bereich 2: mindestens IPX4 (Spritzwasser), zum Teil durch Symbol b) gekennzeichnet.

Bei Strahlwasser, beispielsweise zu Reinigungszwecken, kann eine höhere Schutzart erforderlich sein.

Elektrische Installationsgeräte

Grundsätzlich gilt: Im Bereich 0 dürfen keine elektrischen Installationsgeräte errichtet werden.

Im Bereich 1 dürfen errichtet werden:

- Verbindungs- und Anschlussdosen für Stromkreise von zulässigen Verbrauchsmitteln in diesem Bereich,

- Installationsgeräte (z.B. Schalter und Steckdosen) in SELV- oder PELV-Stromkreisen mit einer Nennspannung bis AC* 25 V oder bis DC** 60 V (Schutzkleinspannung, Funktionskleinspannung mit sicherer Trennung).

Im Bereich 2 dürfen errichtet werden:

- Verbindungs- und Anschlussdosen für Stromkreise von zulässigen Verbrauchsmitteln in diesem Bereich,

- Installationsgeräte in SELV- oder PELV-Stromkreisen mit einer Nennspannung bis AC 25 V oder bis DC 60 V, Rasiersteckdosen-Einheiten nach DIN EN 61558-2-5 (VDE 0570 Teil 2-5).

Elektrische Verbrauchsmittel

Im Bereich 0 dürfen errichtet werden: Nur fest angebrachte und fest angeschlossene Verbrauchsmittel, die nach Herstellerangaben für die Verwendung im Bereich 0 zulässig sind und mit der Schutzmaßnahme SELV mit einer Nennspannung bis AC 12 V oder bis DC 30 V versorgt werden.

Im Bereich 1 dürfen nur folgende fest angebrachte und fest angeschlossene Verbrauchsmittel errichtet werden:

- Wassererwärmer oder Whirlpooleinrichtungen und Abwasserpumpen,

- Verbrauchsmittel, die mit der Schutzmaßnahme SELV oder PELV mit einer Nennspannung bis AC 25 V oder bis DC 60 V versorgt werden.

Stromquellen sind in den Bereichen 0 und 1 nicht zulässig.

Im Bereich 2 dürfen alle elektrischen Verbrauchsmittel errichtet werden.

Symbole

a)

b)


*) AC = Wechselstrom
**) DC = Gleichstrom


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