Ausgabe 4/2002, Seite 2


Aktuell


Neue VDE 0100-701

Potenzialausgleich an leitfähigen Wannen und Duschen wird nicht mehr gefordert

Im Februar dieses Jahres ist die neue VDE 0100-701 in Kraft getreten. Sie gilt für Räume, die dem Baden und/oder Duschen von Personen dienen und in denen die Bade- oder Duscheinrichtungen fest angeordnet sind. Wichtigste Änderung für den SHK-Fachmann: Der Potenzialausgleich leitfähiger Bade- oder Duschwannen wird nicht mehr gefordert. Für das Sanitärhandwerk verspricht die neue Norm eine deutliche Erleichterung, da nun die Abstimmung mit der Elektrofachkraft bezüglich der Herstellung des Potenzialausgleiches entfällt. Hinweis für die Praxis: Natürlich kann auch weiterhin geerdet werden, ebenso braucht ein vorhandener Potenzialausgleich bei Renovierungsarbeiten (Badsanierung) nicht entfernt zu werden.

Anmerkung der Red.: Einen ausführlichen Fachaufsatz zur neuen VDE 0100-701 werden wir in einem der nächsten Hefte veröffentlichen.


Sonderdrucke zur EnEV: Flächenheizungen und Rohrsysteme

Velta hat zwei Broschüren herausgebracht, die sich dem Thema EnEV im Bereich Flächenheizungen und Rohrsysteme widmen. Die beiden Publikationen zeigen anschaulich, welche Auswirkungen die im Februar 2002 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung auf Flächenheizungs-, Kühl- und Rohrsysteme hat. Zusätzlich werden bei der Flächenheizung auch die Auswirkungen der neuen Fußbodenheizungsnorm EN1264 Teil 4 erläutert.

Die Sonderdrucke können kostenlos angefordert werden unter Telefon: 040/309860, Fax: 040/30986433 oder per E-Mail: service@velta.de


Kostenlose Photovoltaik-Broschüre

Der Bundesverband Solarenergie (BSE) und der Deutsche Fachverband Solarenergie (DFS) haben ihre Photovoltaik-Broschüre "Kraftwerk Sonne" aktualisiert. Die kostenlos erhältliche, 25-seitige Publikation liefert alle wichtigen Informationen, die der Photovoltaik-Interessent benötigt. Motivation, Technik, Voraussetzungen für die Installation, Ökonomie und die Förderbedingungen sind anschaulich und herstellerneutral beschrieben. Eine Vielzahl von Fotos illustriert die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten der Photovoltaik. Ein Faltblatt mit den Unternehmen, die die Broschüre finanziert haben, erleichtert die Suche nach einem Anbieter.

Deutscher Fachverband Solarenergie, Bertoldstr. 45, 79098 Freiburg, Tel.: 0761/2962090, Fax: 0761/2962099, E-Mail: info@dfs.solarfirmen.de


Handyverlust - Grundgebühren weiterhin fällig

Ein einmal abgeschlossener Kartenvertrag für die Mobilfunknutzung gilt auch weiter, wenn das Handy oder die Telefonkarte verloren gehen. Das Amtsgericht Düsseldorf entschied mit Urteil (AZ: 235 C 8761/99), dass die monatlichen Grundgebühren weiter bezahlt werden müssen. Eine außerordentliche Kündigung bei Handyverlust sei nicht möglich.


Zum Titelbild:

Die Solartechnik boomt. Noch nie wurden so viele Kollektoren auf deutschen Dächern montiert wie im letzten Jahr. Über die wichtigsten Montageschritte informiert der Artikel ab Seite 7.

Bild: Buderus Heiztechnik GmbH, Wetzlar


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