Ausgabe 2/2002, Seite 8 f.


Heizung


Heizöllagerung im Aufstellraum

Wenig Raumbedarf für intelligentes Heizen

Öl, das schwarze Gold, gibt uns seit vielen Jahrzehnten Kraft, Licht, Wärme, Mobilität und Wohlstand. Aber wir sind zu sorglos mit diesem wertvollen Stoff umgegangen. Jetzt ist die Zeit zum Umdenken gekommen. Vater Staat geht mit gutem Beispiel voran. Er gewährt Bauherren besonders günstige Kredite, um alte Heizungsanlagen auf den neuesten technischen Stand zu bringen. Bei solch einer Anlagenmodernisierung wird oft auch die Heizöl-Tankanlage gegen eine neue ersetzt. Und die kann bei einem Volumen von bis zu 5000 Litern im selben Raum wie der Heizkessel aufgestellt werden.

Platz sparende Heizöltanks

Batterietanks aus Polyethylen (PE), Polyamid (PA) oder glasfaserverstärktem Kunststoff (GfK) haben die Stahltanks weitgehend abgelöst. Um die neue Generation von Energiespeichern einfach und sicher in vorhandene Kellerräume zu transportieren, sind sie in aller Regel auf Türmaße abgestimmt. Dort können sie dann zu größeren Einheiten miteinander verbunden werden.

Sicher, stabil und raumsparend heißt die Devise, innen wie außen. Der GfK-Tank "TwinSafe" von Nau benötigt weder eine Ölwanne noch einen Auffangraum oder ölbeständigen Anstrich.

Immer geringer wird der Platzbedarf für die Wärmeerzeugung im Ein- oder Zwei-Familienhaus. Nur noch sechs Quadratmeter werden benötigt, um Kessel, Heizwärme-Schichtenspeicher, Solarsteuerung, Trinkwassererwärmung und Heizöltanks unterzubringen. Möglich wird dies durch intelligente Technik, die viele Hersteller jetzt anbieten.

Wesentliche Voraussetzung ist die raumsparende Heizöllagerung. Brauchte man hier früher einen eigenen Raum, so sind heute keine zwei Quadratmeter neben dem Kessel notwendig. Möglich wird dies durch pfiffige Systeme bei den Kunststoff-Batterietanks. So werden 2000 Liter Heizöl auf einer Fläche von nur noch sage und schreibe 11/2 Quadratmetern untergebracht! Bis zu 5000 Liter dürfen nämlich in demselben Raum gelagert werden, in dem auch der Heizkessel steht.

Ob in Reihe, Winkel oder Block: Sicherer und raumsparender lässt sich Heizöl heute kaum lagern. Das freut den Hausbesitzer, weil er seinen vorhandenen Raum optimal nutzen kann. Und der Heizungsbauer bleibt bei der Aufstellung flexibel.

Klein, leicht und sicher im Keller: Der "Cubic" von Schütz.

Aufstellvorschriften für Heizöltanks

Nicht jeder Raum darf zur Heizöllagerung verwendet werden: in allgemein zugänglichen Fluren (z.B. in Mehrfamilienhäusern), Durchgängen, Treppenräumen, Arbeitsräumen, Gast- und Schankräumen sowie auf Dächern und in Dachräumen ist die Aufstellung von Tanks nicht erlaubt. Werden mehr als 1000 Liter Heizöl gelagert, darf der Raum gegenüber anderen Räumen keine Öffnungen haben; ausgenommen sind Türen, die dicht und selbstschließend sein müssen.

In allen Bundesländern darf Heizöl bis zu 5000 Litern im selben Raum gelagert werden, in dem sich auch die Heizungsanlage befindet. Dann muss zwischen Heizkessel und Tank ein Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden oder ein Strahlungsschutz aufgestellt werden (z.B. ein Blech). Die letzte Variante ist eher unüblich, daher wird man versuchen, den Mindestabstand einzuhalten.

Bei der Aufstellung von Batterietanks im Aufstellraum des Heizkessels sind Mindestabstände zu Wänden und zur Decke einzuhalten. Der Wandabstand muss an zwei zugänglichen, aneinandergrenzenden Seiten mindestens 40 cm betragen, übrige Seiten 5 cm. Der Deckenabstand richtet sich nach den Herstellerunterlagen der Tanks, muss aber bei mehr als einer Reihe mindestens 60 cm betragen.

Einwandige Behälter müssen grundsätzlich in einer Auffangwanne stehen. Hintergrund ist die Forderung nach "doppelter Sicherheit" (Tank + Wanne). Doppelwandige Tanks mit integrierter Leckanzeige bringen ihre Wanne gleich mit; deshalb gibt es hier keine weitere Verpflichtung nach einer Auffangwanne. In einigen Bundesländern gilt diese Befreiung auch für (einwandige) GfK-Tanks.

Für Hamburg, Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Saarland, Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz gilt folgendes: Bei Aufstellung von Tanks aus thermoplastischem Kunststoff (z.B. PE und PA) oder von standortgefertigten Tanks aus GfK bis 5000 Liter, muss der Aufstellraum besondere Brandschutzanforderungen erfüllen. Die Türen müssen feuerhemmend (F30), selbstschließend und in Fluchtrichtung öffnend sein. Des Weiteren müssen Wände und Decken in F30 ausgeführt sein. Der Heizkessel selbst darf aber im selben Raum aufgestellt sein wie die Tankanlage.

Ein zweiter Vollkunststoff-Außenbehälter macht beim Werit "Techno-K-Konzept" Ölauffangwannen-Abmauerung und 3-fach-Schutzanstrich überflüssig.

GFK-Tanks

Ein glasfaserverstärkter, doppelwandiger Kunststofftank (GFK) fasst zum Beispiel meist 1000 Liter, eine komplette Anlage mit maximal 10Tanks entsprechend 10.000 Liter. Trotz doppelter Wandung wiegt solch ein Behälter nur 66 kg. Mit 128 cm Länge, 76 cm Breite und 158 cm Höhe nimmt er wirklich nicht viel Platz in Anspruch. Ölgeruch ist bei einem GFK-Tank grundsätzlich kein Thema, denn das Material lässt nichts nach außen dringen. Die Hersteller dieser Tanks geben in der Regel eine Garantie von 35 Jahren.

Batterietanks

Eine platzsparende und kostengünstige Lösung für die Unterbringung des Wärmevorrats stellen Batterietankanlagen dar, die durch ihren modularen Aufbau ebenfalls eine optimale Ausnutzung des Lagerraums ermöglichen. Mittlerweile haben Batterietanks aus Polyethylen (PE) oder Polyamid (PA) weitgehend die Stahlbatterietanks abgelöst. Die werkseitig gefertigten Einzelbehälter gibt es in Größen zwischen je 600 und 4000 Liter. Im Keller werden sie zu größeren Einheiten miteinander verbunden. Auf Grund der unterschiedlichen Behälterbaugrößen kann das Lagervolumen problemlos einem veränderten Brennstoffverbrauch (z.B. nach einer Modernisierung der Heizungsanlage) angepasst werden. Überdimensionierte Tankanlagen beanspruchen zu viel Platz. Weiterhin ist nach Angaben der Hersteller der Heizölgeruch endgültig von gestern. Es werden nur noch Heizöl-Batterie-Tanks ausgeliefert, die eine moderne Diffusionssperre haben.

Das PE-Kombi-Sicherheitstanksystem von Dehoust besteht aus dem PE-Innenbehälter mit zusätzlicher Diffusionssperre (PE-Plus) und einer dicht geschweißten Auffangwanne aus beidseitig verzinktem Stahlblech, Brandschutzklasse F30.

Fazit

Ob bei der Sanierung eines Altbaus oder im Neubau - für sämtliche Konstellationen gibt es eine Vielzahl geeigneter Tanksysteme. Alle Tankanlagen sind langlebig, wartungsarm und betriebssicher. Außerdem bieten sie ein ökonomisches Plus: Die eigene Vorratshaltung lässt dem Ölheizungsbesitzer die freie Wahl, wann und wo er seinen Wärmevorrat einkaufen möchte. So geben ihm saisonal schwankende Preise die Chance zum günstigen Heizöleinkauf.


Fachbetriebspflicht

Gemäß § 19 l Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Heizöltankanlagen nur von zugelassenen Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt und gewartet werden. Dies wird als Fachbetriebspflicht bezeichnet. Das WHG ist ein Rahmengesetz und wird durch die Bundesländer in ihren "Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen" (VAwS) unterschiedlich umgesetzt. "Fachbetriebspflicht" besteht bereits ab 1000 Liter Fassungsvermögen in den Ländern Brandenburg, Bayern (alternativ Fachunternehmerbescheinigung), Rheinland-Pfalz, Thüringen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg und dem Saarland. In allen anderen Bundesländern gilt die Fachbetriebspflicht erst ab 10.000 Liter. Grundsätzlich müssen alle Anlagen vor Inbetriebnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüft werden, wenn es sich um Neuanlagen handelt oder um Anlagen, die in wesentlichen Teilen geändert wurden.

Die Anforderungen an einen Fachbetrieb sind in § 19 l Wasserhaushaltsgesetz (WHG) im Einzelnen geregelt. Fachbetrieb ist demnach, wer über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügt, das Anlagen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik einbauen, aufstellen, unterhalten und betreiben kann. Außerdem muss der Fachbetrieb berechtigt sein, ein Gütezeichen einer baurechtlich anerkannten Überwachungs- und Gütegemeinschaft zu führen oder er hat einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen, der mindestens alle zwei Jahre eine Überprüfung der Qualifikation des Fachbetriebs einschließt. Ein Fachbetrieb darf seine Tätigkeit dabei auf bestimmte Fachbereiche beschränken.


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