Ausgabe 4/2001 Seite 12 f.


Ausbildung


Fachbericht (Beschreibung/Skizze) Nr.: 4  Woche: 15

Thema: Sicherheit bei Erdarbeiten

Bevor Erdleitungen und Kanäle verlegt werden können, müssen Gräben bzw. Baugruben ausgehoben werden. Dabei werden teilweise große Erdmassen bewegt. Wenn man bedenkt, dass 1 m3 Erde ca. 2 Tonnen wiegt, ist es nicht verwunderlich, dass es bei den Bau- und Verlegearbeiten in Rohrleitungsgräben und Baugruben immer wieder zu Verletzten oder sogar Toten kommt.

Jeder kennt das Ergebnis, wenn man an einer Flasche Sekt den Sicherheitsdraht löst, die Flasche schüttelt und hinstellt. Nach einer nicht abzuschätzenden Zeit schießt der Korken heraus und der Sekt strömt schäumend über den Flaschenrand. Ähnlich verhält es sich bei Baugruben: Das plötzliche und unerwartete Einbrechen der Erde. Die in Grabenwänden aufgestauten Kräfte können durch z.B. das bloße Auflegen eines Werkzeugs auf den Grubenrand von einer Sekunde zur anderen frei werden. Verschüttete haben selbst bei sofortiger Bergung kaum eine Überlebenschance. Darum muss jeder, der in Gräben arbeitet, deren Sicherheit abschätzen können.

Kräftedruck auf eine Erdwand

Mit zunehmender Tiefe nimmt der Druck auf eine Erdwand immens zu. Die Druckkraft entspricht etwa der Zugkraft in:

Einflüsse auf die Standsicherheit

Es sind bei Erdarbeiten alle Einflüsse zu berücksichtigen, die die Standsicherheit beeinträchtigen können. Dies sind z.B. Bodenart (Sand, Lehm, Moor), Grundwasser, Auflasten (z.B. Geräte, Aushub), Erschütterungen, Witterungseinflüsse (z.B. Frost, Regen). Je nach Untergrund sind verschiedene Sicherungs- und Verbauungsmaßnahmen erforderlich. Ein Aushub mit senkrechten bzw. sehr steilen Wänden ist unsicher und birgt die Gefahr des Einbrechens. In der Regel kommt das Abböschen (Anschrägen) oder das Verbauen (Querstreben) der Gräben zur Anwendung. Weitere Maßnahmen sind das Freihalten der Baugrubenkanten von Lasten wie Aushubmaterial, Geräten, Maschinen oder Fahrzeugen.

Unverbaute Gräben

Senkrechte Wände

Sind nur zulässig bis 1,25 m Tiefe, wenn die Geländeneigung bei nicht bindigen Böden < 1 : 10, bei bindigen Böden < 1 : 12 beträgt und beidseitig ein unbelasteter Schutzstreifen von 60 cm freigehalten wird. Bis 80 cm Tiefe genügt ein einseitiger Schutzstreifen.

Böschungen

Diese sind nur sicher, wenn der vorgeschriebene Böschungswinkel eingehalten wird. Folgende Böschungswinkel sind bei Tiefen bis 5 m vorgegeben. Andere Winkel oder größere Tiefen sind nur zulässig, wenn der Nachweis der "Standsicherheit" von einem Statiker berechnet und freigegeben wurde.

Ist die Standsicherheit z.B. wegen Witterungseinflüssen, Auffüllungen o.ä. gefährdet, sind stets flachere Böschungswinkel bzw. geringere Wandhöhen einzuhalten.

Allgemeine Sicherheitshinweise

Besonders zu achten ist auf

Verbau

Ist es wegen Platzmangels nicht möglich zu böschen, ist ein Verbau herzustellen. Bis zu einer Tiefe von 5 m dürfen Holzspundbohlen oder Stahl-Kanaldielen verwendet werden, wenn die Bodenverhältnisse günstig sind. Bei größeren Tiefen, Belastungen und ungünstigen Bodenverhältnissen sind Verbaugeräte unbedingt einzusetzen.

Sicherheitshinweise für Verbauarbeiten

Einhaltung der allgemeinen Sicherheitshinweise, außerdem:


L i t e r a t u r h i n w e i s :   Berufsgenossenschaften


© Alle Rechte beim Strobel-Verlag


Zurück