Ausgabe 4/2001, Seite 3 f.


Praxis


Transport von Druckgasflaschen

Günter Aichele

Die Autogenflamme braucht Gase, damit sie brennen kann: einmal das Brenngas (vorwiegend Azetylen und Propan), zum anderen den Sauerstoff. Diese Gase werden den Handwerksbetrieben in Druckgasflaschen geliefert. Und da kommt es auf das richtige Handling an, egal ob es sich um volle oder leere Flaschen handelt.

Beim Transport von Gasflaschen müssen Regeln und Richtlinien eingehalten werden, damit dieser Transport sicher abläuft. Dabei kann man drei mögliche Fälle unterscheiden:

  1. Der Transport der Flaschen in der Werkstatt, beispielsweise vom Flaschenlager zum Schweißplatz.
  2. Der Transport in einem Fahrzeug, z.B. von der Werkstatt zur Baustelle.
  3. Der Transport in einem Werkstattwagen, wo die Flaschen fest installiert sind.

Bild 1: Am sichersten ist immer noch der Flaschenwagen (Bild: V. Oczko).

Flaschen in der Werkstatt

Dass Druckgasflaschen nicht geworfen werden dürfen, ist sicher jedem bekannt. Denn beim Aufschlagen auf harte Gegenstände oder scharfe Kanten können Kerben im Flaschenmantel entstehen, die zum Aufreißen der Flasche führen können.

Wie also transportieren? Auf die Schulter nehmen? Es gibt in der Werkstatt nur eine vernünftige und sichere Lösung: den Flaschenwagen. Das kann, wenn es nur um das Transportieren einzelner Flaschen geht, beispielsweise ein vollgummibereifter Wagen in Rohrkonstruktion mit Standplatte sein.

Beweglicher aber ist man mit einem Wagen für zwei Flaschen (für Brenngas und Sauerstoff), an dem sich auch eine Autogenschweißanlage unterbringen lässt. Ob der Flaschenwagen nun große Räder mit 900 mm Durchmesser hat (Bild 1) oder kugelgelagerte Gummiräder mit 400 mm Durchmesser, wie sie in Werkstätten bevorzugt werden, ist vom Sicherheitsaspekt her unwichtig.

Ein Mindestmaß an Pflege und Wartung braucht der Flaschenwagen. Dazu eine kleine Checkliste:

 Wie ist der Allgemeinzustand des Wagens?

 Sind Achsen, Achslager und Räder in Ordnung? Muss geschmiert werden?

 Sind die zweifachen Flaschenhalterungen (oben und unten) in Ordnung?

 Ist der Wagen kippsicher?

 Ist eine Schlauchablage vorhanden?

 Ist der am Wagen angebrachte Aufbewahrungskasten für die Autogenbrenner vorschriftsmäßig mit Lüftungsöffnungen versehen?

 Ist ein sicherer Abstellplatz für den Flaschenwagen während der arbeitsfreien Zeit vorhanden?

Bild 2: Befestigung der Druckgasflaschen im Werkstattwagen.

Flaschen im Pkw, Kombi oder auf dem Anhänger

Es gehört fast zur täglichen Arbeit, dass der Sanitärinstallateur und Heizungsbauer Druckgasflaschen mit auf die Baustelle nimmt. Da diese Güter zu den Gefahrstoffen zählen, ist beim Transport folgendes zu beachten:

 Druckgasflaschen dürfen nur mit dicht geschlossenen Flaschenventilen und dem Ventilschutz, beispielsweise der aufgeschraubten Schutzkappe, transportiert werden. Auf keinen Fall darf der Druckminderer aufgeschraubt bleiben.

 Bei Druckgasflaschen mit Flüssiggas sind außerdem an den Ventilanschlüssen die Verschlussmuttern dicht aufzuschrauben.

 Vor der Fahrt sind die Flaschenventile zu schließen und mit schaumbildenden Mitteln auf Dichtheit zu prüfen.

 Die Flaschen müssen sicher befestigt sein (z.B. wie in Bild 2).

 Ein Pkw (auch Pkw-Kombi) ist wegen der mangelnden Sicherungsmöglichkeit für die Beförderung von Druckgasflaschen normalerweise nicht geeignet. Falls in Ausnahmefällen und nur kurzzeitig Druckgasflaschen in einem Pkw befördert werden, muss eine gute Durchlüftung des Ladebereichs sichergestellt sein (beispielsweise Fenster öffnen).

 Auch bei der Beförderung von brennbaren Gasen oder Sauerstoff in einem Pkw-Kofferraum muss dessen Durchlüftung sichergestellt sein, beispielsweise den Kofferraumdeckel einen genügend großen Spalt offen lassen.

 Beim Befördern von Druckgasflaschen in einem offenen Pkw-Anhänger ist ausreichende Lüftung gegeben.

 Druckgasflaschen sind erst unmittelbar vor Beginn der Beförderung in den Pkw zu laden und danach unverzüglich wieder aus dem Fahrzeug zu nehmen. Denn bei abgestelltem Fahrzeug ist die Durchlüftung in der Regel nicht gegeben.

 Druckgasflaschen nie zusammen mit entzündlichem Material (beispielsweise Lösungsmittel, Kleber) befördern. Nicht rauchen, nicht mit Zündquellen hantieren.

Bild 3: Werkstattwagen mit getrenntem Flaschenkasten.

Flaschen im Werkstattwagen

Für Druckgasflaschen in Werkstattwagen gelten folgende Vorschriften hinsichtlich der Lüftung:

 Aufbewahrung entweder in einem Flaschenkasten (Bild 3), der nur von außen zugänglich und nach innen dicht geschlossen ist. Dabei sind mindestens zwei Lüftungsöffnungen vorgeschrieben (eine in Boden-, die andere in Deckennähe) oder

 Aufbewahrung im Innenraum des Werkstattwagens (Bild 4) mit Lüftungsöffnungen.

 Die Lüftungsöffnungen müssen frei und geöffnet sein.

Bild 4: Werkstattwagen mit Druckgasflaschen im Innenraum.


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