Ausgabe 10/2000, Seite 2


Aktuell


Nützlicher Leitfaden auf CD-ROM:

Brandschutz-Anforderungen an Leitungsanlagen

Im Bereich des Brandschutzes sieht man sich als Fachhandwerker mit einer Vielzahl von Gesetzen, Normen, Verordnungen und Richtlinien konfrontiert, die nicht nur hoch komplex sind, sondern auch von Bundesland zu Bundesland variieren. Als Lösung für diese Problemstellung hat die Doyma GmbH & Co. aus Oyten eine CD-ROM entwickelt, die den aktuellen Stand der Brandschutz-Anforderungen an Leitungsanlagen aller 16 Bundesländer aufzeigen soll. Die CD-ROM wird laufend aktualisiert und kann unter Tel. 04207/91660 kostenlos angefordert werden.


Kennzeichnung für Autoreifen

Das Alter von Autoreifen ist nicht nur interessant, wenn man sie gebraucht kauft. Auch wer sich neue zugelegt hat, muss nach einigen Jahren einen Blick auf das Herstellungsdatum werfen, um festzustellen, wann die guten Stücke gefertigt wurden und ob eventuell ein Wechsel fällig ist.

Da die Altersangabe auf der Seitenwand der Pneus bisher jedoch schwer zu entziffern war, gilt nach einer zweijährigen Übergangsfrist seit Januar dieses Jahres eine neue Regelung zur Kennzeichnung von Luftreifen.

Alle Hersteller müssen seitdem ihre neu produzierten Pneus mit einer vierstelligen "Dot-Nummer" versehen, statt wie bisher mit einer dreistelligen. Die ersten zwei Zahlen geben die Produktions-Kalenderwoche an, die nächsten das Jahr - 0200 bedeutet also 2. Woche im Jahr 2000, 1301 13. Woche 2001 usw.

Wer allerdings seine "alten" Reifen noch eine Weile weiter fahren kann und will, muss die bisherige Regelung noch einige Zeit im Hinterkopf behalten: Die ersten zwei Ziffern geben die Kalenderwoche an und nur die letzte, die mit einem kleinen Dreieck markiert ist, das Jahr - 149 bedeutet also 14.Woche 1999. Fehlt allerdings das kleine Dreieck, stammen die Pneus aus der 14. Woche 1989, und es ist höchste Zeit, sich neue zuzulegen. Nach so vielen Jahren kann selbst bei den besten Reifen die Gummimischung porös werden und damit nicht mehr die optimale Bodenhaftung bieten.


Kfz-Steuer endet erst mit Veräußerungsanzeige

Die Pflicht zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer endet für einen Halter erst dann, wenn eine ordnungsgemäß ausgefüllte Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsbehörde (Straßenverkehrsamt) eingegangen ist. Können Name und Anschrift des Erwerbers trotz Erkundigungen nicht ermittelt werden, gilt die Veräußerung als nicht angezeigt. Diese "Nichtanzeige" bedeutet weiterhin die Pflicht zur Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer. Urteil des Finanzgerichts (FG) Köln vom 8.2.2000 (Aktenzeichen: 6K 5726/95).


Zum Titelbild:

Es vergeht kaum ein Tag auf der Baustelle, an dem nicht gepresst wird. Praktisch jedes Rohr wird auf diese Weise verlegt. Der Beitrag ab Seite 7 beleuchtet das Edelstahlrohr, das auch in der Haustechnik eingesetzt werden kann.
(Bild: Mapress GmbH & Co. KG, Langenfeld)


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