Ausgabe 7/2000, Seite 8 f.


Heizung


Variantenreiche Energie-Speicher

Heizöl-Lagerbehälter

Teil 2 - Vorschriften und Normen*

Fast alles ist geregelt beim Einsatz von Heizöl-Lagertanks. Ob Europa, Deutschland oder die Bundesländer - jeder bietet eine Vielzahl von Vorschriften, an die man sich halten muss. Ob Positiv-Flüssigkeitsliste für Stahltanks, DIN-Normen für den Domschacht, Hinweise für das Zubehör oder Rechtsgrundlagen für die Lagerung brennbarer und nicht brennbarer wassergefährdender Flüssigkeiten - nichts ist vergessen worden. Und auch das Umweltschutzrecht und das Wasserschutzrecht gilt es zu beachten.

Aber keine Angst, man muss das nicht alles auswendig lernen. Viele Hersteller bieten das geballte Wissen in Handbuchform an. Meist recht übersichtlich gegliedert, helfen sie im Bedarfsfall weiter.

Wir beschränken uns in unserer Übersicht auf die Hinweise, welches Recht anzuwenden ist und welche Normen wichtig sind. An Hand von drei Beispielen zeigen wir auch Inhalte: Notwendige Prüfungen, Mindestabstände und zulässige Lagermengen.

Zu den Rechtsgrundlagen für die Lagerung brennbarer und nicht brennbarer wassergefährdender Flüssigkeiten gehören Bundes- und Länderrecht. Beide teilen sich in vier Gruppen auf: dem Baurecht, dem Gewerberecht, dem Umweltschutzrecht und dem Wasserrecht. Im Länderbaurecht findet man beispielsweise die Durchführungsverordnungen. Das Umweltschutzrecht beinhaltet auf Bundesebene die Altölverordnung oder die Rechtsverordnungen. In den Landes-Wassergesetzen sind beispielsweise die wichtigen Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen untergebracht.

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* Teil 1 finden Sie in der Ausgabe 6/2000


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