Ausgabe 5/2000, Seite 2


Aktuell


Erdgas im Kfz ist Strom und Biodiesel überlegen

Welcher alternative Fahrzeugantrieb ist am besten geeignet, die umweltschonende Mobilität der Zukunft zu gewährleisten? Dieser Frage ist der Verkehrsclub Deutschland (VCD), unterstützt vom Umweltbundesamt und dem Bundesumweltministerium nachgegangen. Das Rennen machte Erdgas, noch vor Strom und Biodiesel.

Im Rahmen der VCD-Studie wurden verschiedene alternative Fahrzeugkraftstoffe auf ihre ökologischen und ökonomischen Vor- und Nachteile hin untersucht. So stoßen Elektroautos beim Betrieb keine Schadstoffe aus, bei der Erzeugung des nötigen Stroms entstünden allerdings mehr Emissionen als beim Einsatz von Erdgasfahrzeugen. Ähnliches gelte für Biodiesel. Anbau und Verarbeitung der Rohstoffpflanzen seien so energieintensiv, dass die Umwelt mehr belastet werde als durch die Erdgasnutzung. Wasserstoffgetriebene Brennstoffzellenautos überzeugten zwar weitgehend, was die ökologischen Eigenschaften angehe, seien aber mit zu hohen Kosten verbunden.

Bereits heute eignet sich Erdgas sehr gut als Treibstoff für Fahrzeugflotten, so der VCD. Einer flächendeckenden Nutzung von Erdgas-Pkw durch Privatpersonen stehen allerdings noch die erhöhten Anschaffungskosten und die geringe Anzahl öffentlicher Erdgastankstellen im Wege.


BINE-Info-Reihe Bildung & Energie: "Photovoltaik"

Das aktuelle BINE-Bildungsinfo stellt die Nutzung der Photovoltaik vor.

Zur Versorgung von Taschenrechnern und Parkscheinautomaten haben sich Solarzellen auf dem Markt etabliert. Photovoltaik trägt in Deutschland erst weniger als ein Promille zur Stromerzeugung bei. Sie gilt jedoch als Schlüsseltechnologie zur künftigen Elektrifizierung von Entwicklungsländern.

Neben der Solarstrahlung, Solarzellentypen und verschiedenen Photovoltaikanlagen (netzgekoppelt oder autark) werden in der 4-seitigen Broschüre auch umweltrelevante Aspekte beleuchtet sowie Wirtschaftlichkeit und zukünftige Verbreitung skizziert.

Das Info ist kostenlos erhältlich beim Informationsdienst BINE, Fachinformationszentrum Karlsruhe, Büro Bonn, Mechenstraße 57, 53129 Bonn, Telefon: 0228/92379-0, Telefax: 0228/92379-29, E-Mail: bine@fiz-karlsruhe.de


Sport-/Freizeitcenter - keine Getränkepflicht

Die Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Sport- und Freizeitcenters, die es Mitgliedern untersagt, eigene Getränke zum Sport mitzubringen, ist nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Stade vom 29.10.1998 unwirksam. Die Richter argumentierten, dass es den Sportlern nicht zuzumuten sei, ihren Durst ausschließlich durch die im Sportcenter teurer als im Handel angebotenen Getränke zu stillen.

Zum Titelbild:

Ventile, Schieber, Hähne, Kräne, und, und, und. Es gibt viele Bauarten von Trinkwasserarmaturen und noch mehr - richtige und falsche - Bezeichnungen dafür. Oft herrscht eine große Verwirrung über die Auswahl der passenden Armatur für die fach- und normgerechte Installation. Der Beitrag ab Seite 8 soll helfen, das Dunkel zu lichten.

(Bild: Seppelfricke Armaturen GmbH & Co., Gelsenkirchen)


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