Ausgabe 4/2000, Seite 8 ff.


Heizung


Fußbodenheizung in der Praxis

Peter Wegwerth*

Teil 1: Fußbodenaufbau, Nass- und Trockenverlegung, Schall- und Wärmedämmung

Fußbodenheizungen erfreuen sich seit Jahren einer ständig steigenden Beliebtheit, besonders bei Besitzern von Ein- und Zweifamilienhäusern. Grund genug, sich mit den Spezifikationen dieses Heizsystems einmal zu befassen. Welche grundlegenden Systemvarianten gibt es überhaupt? Und welche Auswirkungen hat das auf den Fußbodenaufbau sowie die baulichen Anforderungen an das Bauteil Deckenkonstruktion?

Nass- und Trockensystem

Die Fußbodenheizung wird in zwei grundsätzliche Bauformen unterteilt, im üblichen Sprachgebrauch in Nass- und Trockensystem. In der Fußbodenheizungs-Norm DIN EN 1264 werden sie als "Systeme mit Rohren innerhalb des Estrichs - Typ A und Typ C" (Nasssystem) sowie "Systeme mit Rohren unterhalb des Estrichs - Typ B" (Trockensystem) bezeichnet.

Bild 1: Fußbodenheizung Typ A (Nassverlegung); das Heizrohr befindet sich auf der Dämmung.

Beim Typ A werden die Heizrohre direkt oder mit geringem Abstand auf einer Dämmschicht oder auf speziellen System-Dämmplatten, Noppenplatten oder Platten mit integrierten Rohrhalterungen verlegt (Bild 1). Beim Typ B liegen die Heizrohre oberkantengleich innerhalb der Dämmschicht in einer Rille, in der sich zur Verbesserung der Wärmeübertragung sog. Wärmeleitlamellen (meist Aluminium) befinden (Bild 2). Der Typ C ist eine Sondervariation des Typs A. Hier werden die Heizrohre, bevor der Nutzestrich oder ein Mörtelbett auf Gleitfolie aufgebracht wird, zunächst in eine Ausgleichsschicht eingebettet, die 20 mm dicker sein muss als der Rohrdurchmesser (Bild 3).

Bild 2: Fußbodenheizung Typ A (Nassverlegung); das Heizrohr befindet sich auf der Dämmung.

Fußbodenaufbau

Die Konstruktion über der Rohdecke ergibt sich aus der Dicke der Wärme- und Trittschalldämmung, dem Heizsystem und der Estrichüberdeckung. Der Estrich wird als Heizestrich bezeichnet. Er übernimmt drei wesentliche Funktionen: die Wärmeverteilung, die Wärmeübertragung an den Raum und die Lastverteilung auf die darunter liegende Konstruktion.

Bild 3: Fußbodenheizung Typ B (Trockenverlegung); das Heizrohr befindet sich in der Dämmung.

Ein Standardsystem Typ A mit einem Rohrdurchmesser von 17 mm und einer Standard-Estrichüberdeckung von 45 mm ist also nur 62 mm dick. Die Estrichüberdeckung kann durch Einsatz eines mit speziellen Zusätzen ausgeführten Estrichs auf 30 mm und bei Verwendung eines Fließestrichs auf 35 mm verringert werden. Dies ist erforderlich, wenn Aufbauhöhe oder Gewichtsbelastung der Geschossdecke eingespart werden muss. Die dadurch entstehende Verringerung der Estrichmasse wirkt sich außerdem positiv auf die Regelfähigkeit der Fußbodenheizung aus, die Reaktionszeit verringert sich. Beim System Typ B kann die Estrichschicht über den Rohren auch in sog. Trockenbauweise mit zementgebundenen 25 mm dicken Holzfaserplatten, auch als Trockenausbauplatten bezeichnet, ausgeführt werden.

Dämmschichten

Die Wärme- und Trittschalldämmung unter einer Fußbodenheizung muss sowohl den Wärmeschutz als auch den Trittschallschutz erfüllen. Für den Wärmeschutz gibt es viele Wärmedämmmaterialien wie z.B. Polystyrol-, Polyurethan- und Mineralfaser-Platten sowie spezielle Systemdämmplatten der Fußbodenheizungsanbieter. Es darf jedoch nur normgerechtes oder mit einer entsprechenden Prüfung ausgestattetes Material verwendet werden, das mindestens der Brandklasse B 2 (normalentflammbare Baustoffe) und dem Anwendungstyp WD (Wärmedämmstoffe druckbelastet, unter druckverteilenden Böden) entspricht. Beide Werte müssen aus dem Beipackzettel des Herstellers bzw. Lieferanten zu ersehen sein. Die Mehrzahl der handelsüblichen Wärmedämmplatten aus Polystyrol-Partikelschaum werden jedoch in der Brandklasse B 1 (schwerentflammbare Baustoffe) hergestellt.

Tabelle 1: Erforderliche Gesamt-Wärme- und Trittschalldämmdicke unter Fußbodenheizungen auf einer Betondecke > 130 mm Dicke. Diese Werte setzen eine Trittschalldämmplatte 38/35 mm (Wärmeleitfähigkeitsgruppe 045) in Kombination mit Wärmedämmplatten der Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040 voraus.

Bauteil grenzt an ...

Dämmschichtdicke gesamt in mm

Wohnräume

 35 mm

nicht gleich beheizte Räume, z.B. gewerblich genutzte Räume

 55 mm

Keller, Räume mit wesentlich niedriger Innentemperatur

110 mm

Erdreich oder Außentemperatur

120 mm

Trittschalldämmplatten bestehen ebenfalls aus einem Dämmmaterial, i.d.R. aus Polystyrolschaum oder Mineralfaser, sodass sie auch gleichzeitig als Wärmedämmung wirken. Die Dämmwirkung ist jedoch geringer als bei Wärmedämmplatten. Im Standard-Wohnungsbau sollte die Dämmplatte den Trittschall um mindestens 29 dB verbessern. In der Produktbezeichnung muss die Kennzeichnung "TK" enthalten sein. Eine Trittschalldämmung ist daran zu erkennen, dass die Dicke immer in zwei Werten angegeben wird, z.B. 38/35 mm. Die Differenz aus beiden Werten ergibt die maximal mögliche Einfederung unter Belastung.

Bei der Festlegung der Wärmedämmschichtdicke muss die durch die Trittschalldämmung bereits erbrachte Wärmedämmung berücksichtigt werden. Da die Wärmedämmwerte der am Markt angebotenen Dämmmaterialien sehr unterschiedlich sind, kann keine generelle Dämmdicke für die einzelnen Einsatzgebiete festgelegt werden. Außerdem bieten viele Fußbodenheizungs-Systemanbieter eigene Systemplatten an, die teilweise als "Sandwichplatten" aus Materialien mit unterschiedlichen Wärmedämmwerten bestehen. So sind unter gleichen Einsatzbedingungen mehrere unterschiedliche Wärme- und Trittschalldämmdicken anzutreffen.

Grundsätzlich sollte der Hersteller einer Fußbodenheizung die Dämmschichtkombination für die verschiedenen Einsatzgebiete (Geschossdecke, Kellerdecke, Decke gegen Erdreich und gegen Außenluft) in seinen Unterlagen dokumentieren. Bei handelsüblichen Standardmaterialien ergeben sich daraus die in Tabelle 1 aufgeführten Gesamtdämmdicken unter einer Fußbodenheizung.

Bild 4: Fugenversetztes Verlegen der Dämmung.

Die Wärme- und Trittschalldämmschicht besteht - außer bei Wohnungstrenndecken, bei der die Trittschallplatte 38/35 mm auch die Wärmedämmanforderung erfüllt - immer aus zwei oder drei Lagen Dämmplatten. Bei der Verlegung der Dämmplatten ist darauf zu achten, dass keine durchgehende Fuge bis zur Betondecke entsteht. Man muss also "fugenversetzt verlegen" (Bild 4). Eine dreilagige Verlegung sollte vermieden werden. Je mehr Lagen, umso instabiler wird die Gesamtschicht.

Zwischen Dämmschicht und allen aufgehenden Bauteilen (Wände, Säulen) ist ein Randdämmstreifen aus Mineralfasern, Polyethylen- oder Polystyrolschaum aufzustellen. Sie trennen den Estrich von der Wand, nehmen die Wärmedehnung des Estrichs auf und verhindern Schallübertragung auf die angrenzenden Bauteile.

Bild 5: Fließestrich so dünnflüssig, dass die Abdeckung zur Wärmedämmung wasserdicht ausgeführt sein muss.

Zwischen Dämmschicht und dem Estrich ist immer eine Abdeckung zum Schutz der Dämmschicht vorzusehen. Meist wird eine 0,2 mm dicke Polyethylenfolie verwendet. Diese Abdeckung soll verhindern, dass das Estrichwasser in die Dämmung eindringt. Soll ein Fließestrich eingebracht werden, muss die Abdeckung sogar wasserdicht sein. Denn ein Fließestrich wird so dünn eingebracht, dass er sich selbsttätig ausnivelliert ohne die bei einem erdfeuchten Zementestrich erforderlichen Nacharbeiten. Da er außerdem früher als ein Zementestrich aufgeheizt werden kann, erfreut er sich zunehmender Beliebtheit.

(Fortsetzung folgt)


*) Peter Wegwerth: Repräsentant Technisches Marketing, D.F. Liedelt Velta GmbH, Norderstedt


D.F. Liedelt Velta GmbH, Norderstedt


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