Ausgabe 1/2000, Seite 5


Ratschläge


Die Reisegepäck- und Reiserücktrittsversicherung

Hallo, Karl,

wachsende Kriminalität sollten deine Aufmerksamkeit auf die Reisegepäckversicherung lenken. Sie sichert deine persönliche Habe bei Schäden auf Reisen durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung. Als Versicherungssumme ist der Ersatzbeschaffungswert zu wählen. Allerdings hast du im Schadenfall einen Abschlag für Alter und Gebrauch der versicherten Gegenstände in Kauf zu nehmen. Bei Fotoausrüstungen und anderen Wertgegenständen beschränkt sich die Versicherungsleistung meist auf 50 Prozent der Versicherungssumme.

Mußt du einen bereits gebuchten Urlaub aus einem wichtigen Grund (Tod, schwerer Unfall, überraschende schwere Krankheit von dir oder nahen Angehörigen) stornieren, schützt allein die Reiserücktrittsversicherung vor den meist ansehnlichen Stornogebühren. Unterbrichst du aus wichtigem Grund deinen Urlaub, ersetzt die Versicherung die Rückreisekosten sowie - soweit in den Versicherungsvertrag aufgenommen - die bereits bezahlten, aber nicht in Anspruch genommenen restlichen Reiseaufwendungen.

Bis zum nächsten Mal

dein


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