IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 06/2005, Seite 28

VERBÄNDE AKTUELL

 Sachsen


Wartung von Kleinkläranlagen

Zukünftig im Gebäudecheck des SHK-Handwerks enthalten

Kleinkläranlagen werden auch zukünftig, insbesondere außerhalb von Stadtgebieten, zur sinnvollen und kostengünstigen Abwasserbehandlung eingesetzt. Die zuständigen unteren Wasserbehörden stellen aber Anforderungen an den Betrieb und die regelmäßige Wartung von Kleinkläranlagen.

Die Eigenkontrollverordnungen (z.B. die sächsische EigenkontrollVO) schreiben vor, dass Neu- und Bestandsanlagen eigenkontrolliert und durch sachkundige Fachbetriebe gewartet werden müssen. Eine Neubaugenehmigung wird nur mit abgeschlossenem und nachgewiesenem Wartungsvertrag erteilt. Die besondere Sachkunde muss durch den Fachbetrieb nachgewiesen werden.

Das Wartungsgeschäft wird bisher überwiegend vom Kanal- und Tiefbaufachbetrieb und von Herstellern abgedeckt. Doch sollte der Gebäudecheck des SHK-Handwerks (Gas-, Trinkwasser-, Abwasser-, Tank-,Klima- und Lüftungsanlagen) auch die Kleinkläranlagen abdecken und Bestandteil seines Leistungsspektrums sein. Auf diese Weise würde sich das SHK-Handwerk dieses Geschäftsfeld sichern und selbst mit Angeboten in den Markt gehen.

Die notwendigen Fähigkeiten und praktischen Kenntnisse vermitteln mehrtägige Spezialseminare, die ab dem Frühjahr 2005 in Sachsen geplant sind. Infos dazu erhalten Interessierte unter der Tel.-Nr.: 0341/3582339 (Henry Auerbach) oder im Internet unter www.installateur.net (weiter über "Sachsen" dann zu "News").

Internetinformationen:
www.installateur.net


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