IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 24/2004, Seite 48


LESER-SERVICE


Leser fragen - Experten antworten

Tipps und Ratschläge für die SHK-Praxis

In loser Folge beantworten wir an dieser Stelle Ihre Fragen aus der Praxis.

Nachrüstpflicht für Trinkwasserfilter?

DIN 1988 - so habe ich es während der Meisterausbildung gelernt - schreibt den Einbau von Trinkwasserschutzfiltern bei Neuanlagen zwingend vor. Schaut man sich das gewaltige Potenzial im Baubestand an, so stellt sich die Frage, ob es nicht auch eine Nachrüstpflicht für Trinkwasserfilter gibt?

Peter Schneider via E-Mail


Eine generelle Nachrüstpflicht für Trinkwasserfilter gibt es nicht. Wohl aber gute Argumente für den nachträglichen Einbau:

Dieser Erkenntnis trägt der aktuelle Entwurf der DIN 1988-7 in Kapitel 4.5, Korrosionsschutzgerechte Installationsausführung, Rechnung. Zitat: "Zur Vermeidung des Einspülens von Feststoffpartikeln aus dem Versorgungsnetz sind Filter nach DIN EN 13443-1 einzubauen."

Eine Beschränkung auf Neuinstallationen ist an dieser Stelle nicht mehr vorgesehen.

Neben dem Schutz vor Korrosionsschäden durch eingespülte Partikel haben Filter aber auch eine weitere wichtige Funktion: Eingeschwemmte feste Partikel können an Verengungen in Wasserarmaturen oder in Ventilen von Wasch- und Spülmaschinen hängen bleiben und zu erheblichen Funktionsstörungen führen. Teure Reparaturen können die Folge sein. Ebenso können Brauseköpfe oder Luftsprudler verstopfen.

Dr. Alexander Haug, Judo-Wasseraufbereitung GmbH, Backnang

 

Im Baubestand sind Trinkwasserschutzfilter eher selten anzutreffen. Eine generelle Nachrüstpflicht gibt es nicht.

 

Verbrühungsschutz bei Armaturen

Beinahe verbrüht hatte ich mich während meines diesjährigen Urlaubsaufenthaltes auf einem Bauernhof. Beim Duschen stellte ich den Hebel der Mischerbatterie durch eine unbedachte Bewegung in der engen Duschtasse unbemerkt auf "heiß". Nur eine rasche Reaktion verhinderte Schlimmeres, denn das Wasser hatte eine Temperatur von über 60°C. Auf den Beinahe-Unfall angesprochen, erklärten die Wirtsleute, die Solaranlage sei Schuld an den hohen Temperaturen; von einem Brauchwassermischer wollen sie noch nichts gehört haben. Meine Frage: Müssten die Eigentümer nicht für einen effektiven Verbrühungsschutz an ihren Armaturen sorgen?"

Ulli Wagner via E-Mail


Die Frage betrifft die vertraglichen und deliktischen Schutz- und Verkehrssicherungspflichten der Wirtsleute. Danach müssen diese im Allgemeinen selbstverständlich dafür Sorge tragen, dass Personen nicht durch in ihren Verantwortungsbereich fallende Umstände zu Schaden kommen. Insofern ist die Situation nicht nur auf einen effektiven Verbrühungsschutz beschränkt, sondern bezieht sich allgemein darauf, dass sie ihre Gäste vor Schäden zu bewahren haben.

Eine explizit geregelte Verpflichtung zum Einbau eines effektiven Verbrühungsschutzes besteht jedoch nicht. In DIN 1988 Teil 2 Abschnitt 4 wird in einer Anmerkung die Empfehlung zum Einbau von Sicherheitsmischbatterien oder thermostatisch gesteuerten Mischbatterien mit Sicherheitsanschlag für Warmwassertemperaturen über 45 Grad ausgesprochen. Im DVGW-Arbeitsblatt W 551 wird allgemein darauf hingewiesen, dass nur Entnahmearmaturen mit Einzelsicherung und Verbrühungsschutz eingebaut werden sollten.

RA Carsten Müller-Oehring
Grundsatzreferat/Recht
Zentralverband Sanitär Heizung Klima


Schreiben Sie an:

STROBEL VERLAG
Redaktion IKZ-HAUSTECHNIK
Kennwort: Leserforum
Postfach 5654, 59806 Arnsberg,
Fax: 02931/8900-48
E-Mail: redaktion@strobel-verlag.de
Internet: www.mySHK.com

 


[Zurück]   [Übersicht]   [www.ikz.de]