IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 20/2004, Seite 36 ff.


HEIZUNGSTECHNIK


Holzpellets - Heizen mit Zukunft und Komfort

Teil 4: Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Förderbedingungen

Bernd Geschermann*

Nachdem sich die bisherigen Folgen der Artikelserie vornehmlich mit den allgemeinen Grundlagen und der technischen Seite von Pellet-Heizungsanlagen beschäftigt haben, wird der Fokus im abschließenden Teil auf betriebswirtschaftliche Belange gerichtet.

Während die Gas- und Ölpreise im vergangenen und auch in diesem Jahr eine erhebliche Schwankungsbreite aufwiesen bzw. aufweisen, verhält sich der Pelletpreis annähern konstant. Der Mittelwert für eine Tonne lose Pellets lag im April 2004 bei 173,42 Euro - das entspricht einem Brennstoffpreis von ca. 3,4 Ct/kWh. Der Ölpreis lag im gleichen Zeitraum bei ca. 39,5 Ct/l., das entspricht einem Brennstoffpreis von ca. 3,9 Ct/kWh. Der Brennstoffpreis für Gas schwankte je nach Region zwischen 4,2 und 6,5 Ct/kWh für Kleinverbraucher. Unter Betrachtung der reinen Brennstoffkosten sind Holzpellets also bereits unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen ein konkurrenzfähiger Brennstoff. Dies zeigt nicht nur die Momentaufnahme vom April 2004.

Big packs oder Sackware deutlich teurer

Die Kosten für Big packs oder Sackware liegen gegenüber den in Tankwagen gelieferten Holzpellets deutlich höher. Der Preis für Big packs etwa schwankt zwischen 180 und 250 Euro je Tonne. Für Sackware zwischen 0,2 und 0,3 Euro je Kilogramm.

Ein anderes Bild ergibt sich bei den Investitionskosten. Hier zeigt sich, dass insbesondere bei Pelletzentralheizungen die Investitionskosten deutlich höher liegen als bei mit fossilen Brennstoffen befeuerten Zentralheizungsanlagen. Dieses ist zum einen auf den höheren technischen Aufwand für die Brennstoffzuführung, zum anderen aber auch auf deutlich höhere Kesselpreise zurückzuführen. Die höheren Kosten werden von den Hersteller mit den geringen Stückzahlen begründet. Bei einer Vollkostenrechnung (Brennstoffkosten, Verzinsung, Wartung, usw.) zeigt sich, dass die günstigen Brennstoffkosten die höheren Anschaffungskosten unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen nicht vollständig kompensieren können. Die Kosten für einen Pelletkessel für ein Einfamilienhaus liegen je nach Ausstattung zwischen 5000 bis über 10.000 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für die Fördereinrichtung (je nach den räumlichen Gegebenheiten zwischen 1000 und 5000 Euro) sowie die eventuell erforderlichen Kosten für die Herrichtung des Lagerraumes.

Deutlich günstiger sind die Investitionskosten für Pelletöfen. Hier liegen die Kosten zwischen 2000 und über 6000 Euro, je nach Ausstattung bzw. Komfortanspruch des Kunden. Diese Öfen können jedoch in den seltensten Fällen als alleiniges Heizungssystem eingesetzt werden.

In Tabelle 1 wurden verschiedene Heizungssysteme auf der Basis von Durchschnittspreisen in einer Vollkostenrechnung für ein Einfamilienhaus (Preisbasis: Juli 2003) miteinander verglichen. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich danach bei einer Pelletzentralheizung auf ca. 2507 Euro brutto, wobei die Brennstoffkosten mit ca. 633 Euro im Vergleich zu den übrigen Systemen am günstigsten sind.

 

Durchschnittliche Preise für lose Holzpellets in 2003.
(Quelle: C.A.R.M.E.N)

Weniger Gebäudedämmung notwendig

Im Neubaubereich kann bei der Installation einer Holzheizung ein geringerer Wärmedurchlasskoeffizient für die Gebäudehülle verwendet werden. Dies ergibt sich aus der Energieeinsparverordnung (EnEV). Grund ist der im Vergleich zu Erdgas oder Heizöl günstigere Primärenergiefaktor von 0,2 für Holz nach DIN V 4701 Teil 10. Auf diese Weise könnten bei der Gebäudedämmung Kosten gespart werden. Die Folge wäre jedoch ein erhöhter Energiebedarf des Gebäudes, der wiederum Folgekosten aufgrund des erhöhten Heizbedarfes nach sich ziehen würde. Die Kostenersparnis beim Bau würde sich also auf lange Sicht nicht bezahlt machen.

Fördermittel von Bund und Ländern nutzen

Der Einsatz von Holzpelletheizungen wird über das Marktanreizprogramm des Bundes sowie über verschiedene Programme in einzelnen Bundesländern gefördert. Um förderberechtigt zu sein, müssen in den verschiedenen Programmen unterschiedliche Bedingungen erfüllt werden. Die wesentlichen Voraussetzungen der bundesweit gültigen Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Marktanreizprogramm) für Pelletheizungen sind:

- Automatische Beschickung;

- Leistungs- und Feuerungsregelung;

- automatische Zündung;

- max. 250 mg Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas;

- max. 50 mg staubförmige Emissionen;

- Kesselwirkungsgrad mindestens 88%.

Unter einer automatischen Beschickung versteht man, dass der Brennstoff automatisch in den Brennraum gefördert wird. Fast alle Pelletöfen ebenso wie die Pelletkessel besitzen entsprechende Beschickungsvorrichtungen. Die weiteren genannten Voraussetzungen werden ebenfalls vom überwiegenden Teil der am Markt erhältlichen Pelletöfen und Pelletkessel erfüllt.

Finanziell gefördert werden nur Anlagen mit einer Leistung von mehr als 8 kW. Bei Anlagen bis zu einer Leistung von 50 kW nur, wenn es sich um Zentralheizungsanlagen handelt. Bei Anlagen bis 100 kW wird ein Zuschuss von 60 Euro je kW Nennwärmeleistung mindestens jedoch ein Zuschuss von 1700 Euro gewährt. Bei Anlagen, bei denen die Mindestförderung von 1700 Euro gewährt wird, muss der Kesselwirkungsgrad bei mindestens 90% liegen. Für größere Anlagen mit mehr als 100 kW erfolgt die Förderung in Form von zinsgünstigen Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einem Teilschuldenerlass von 60 Euro je kW Nennwärmeleistung. Die entsprechenden Unterlagen zur Förderung (Richtlinien und Anträge) sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhältlich bzw. können über das Internet unter www.bafa.de heruntergeladen werden. Die aktuellen Konditionen und weitere Informationen zu den KfW-Krediten für größere Anlagen sind auf den Internetseiten der KfW (www.kfw.de) zu finden. Abtragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Vereine oder Kommunen.

Wichtig für eine Förderung über das BAFA ist, dass vor dem Eingang des Antrages bei der BAFA keine der Ausführung des Vorhabens zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen wurden. Die Förderung der BAFA kann durch weitere öffentliche Förderung bis maximal zum Doppelten der BAFA-Förderung aufgestockt werden. Verschiedene Förderprogramme der Länder bieten diese Möglichkeit. So gibt es beispielsweise Programme in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Zusätzlich bieten auch einige Kommunen eine Förderung bei der Anschaffung einer Pelletheizung.

Zusammengefasst kann man sagen, dass Pelletheizungen eine unter Umweltgesichtspunkten sinnvolle, unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vertretbare und unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit sichere Art der Beheizung darstellen.

 


*) Bernd Geschermann, Mitarbeiter der Energieagentur NRW, www.ea-nrw.de


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