IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 20/2004, Seite 24


VERBÄNDE AKTUELL 


 Nordrhein-Westfalen


Innung Bonn Rhein-Sieg

Rahmenvertrag mit der IKK Nordrhein über Hilfsmittelversorgung

Weil nach Recherche der Innung Sanitär - Heizung - Klima Bonn Rhein-Sieg eine erhöhte Nachfrage - insbesondere bei der älteren Generation - nach Hilfsmitteln zu verzeichnen ist, beschäftigte sich die Handwerksorganisation näher mit dem Thema. Man wollte den Betrieben einen Weg eröffnen, sich über die verbesserte Versorgung der Senioren mit Bad- und Toilettenhilfen einen weiteren Geschäftszweig für sich zu erschließen.

Nach ca. einjährigen Verhandlungen mit der IKK Nordrhein konnte nun ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Er regelt die Voraussetzung, die ein Unternehmer erfüllen muss, um von der Krankenkasse eine Zulassung gem. § 126 SGB (V) - Sozialgesetzbuch, fünftes Buch - zur Belieferung von Bad- und Toilettenhilfen zu erhalten. Diese Zulassung ermöglicht es den Betrieben, in Zukunft direkt ärztlich verordnete Hilfen mit der Innungskrankenkasse abzurechnen. Bisher waren nur die Sanitätshäuser dazu berechtigt. "Mit diesem Rahmenvertrag schaffen wir nicht nur Wettbewerb zugunsten des Verbrauchers", stellt Obermeister Michael Gierlich fest. "Der neue Weg kommt auch dem Bedürfnis der älteren Menschen entgegen, sich von dem Handwerker seines Vertrauens bedienen zu lassen."

Bei der Unterzeichnung des Rahmenvertrags (von links): IKK-Regionaldirektoren Albert Kramer und Detlef Rosenbaum, Obermeister Michael Gierlich und Innungsgeschäftsführer Assessor Ernst Wittlich.

Der Rahmenvertrag sieht eine Zulassung für solche Unternehmen vor, die eine Fortbildung zur SHK-Fachkraft für senioren- und behindertengerechte Installation nachweisen können. Bereits über 60 Innungsmitglieder haben sich für dieses Intensivseminar der Innung angemeldet. "Dieses Echo zeigt, dass wir einen richtigen Weg eingeschlagen haben", freut sich Innungsgeschäftsführer Ernst Wittlich.

Mit der IKK Nordrhein hat die Innung einen Partner gefunden, bei dem über 350.000 Personen versichert sind.

Internetinformationen:
www.fvshk-nrw.de


[Zurück]   [Übersicht]   [www.ikz.de]