IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 15/2004, Seite 32 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


 Hessen


Landesverbandstag

Der SHK-Betrieb im Jahr 2010

Unter diesem Motto stand der diesjährige Landesverbandstag des hessischen SHK-Fachverbandes am 25. Juni in der Kur- und Kongressstadt Wiesbaden. Gastgeber war die Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Wiesbaden-Rheingau-Taunus unter der Leitung des Obermeisters Bernd Fraundorf. Rund 200 Teilnehmer zählten die Veranstalter.

Ein erfolgreicher Fachbetrieb zeichnet sich nach den Worten von Landesinnungsmeister Rainer Hagemann neben einer anspruchsvollen technischen Systemkompetenz durch hohe Markt- und Kundenorientierung aus. Um den ständig wachsenden Ansprüchen und Neuerungen des Marktes gewachsen zu sein, müsse das SHK-Handwerk sich diesen Herausforderungen in Form von Weiterbildung stellen. "Ein Landesverbandstag bietet dazu Gelegenheit", meinte Hagemann. Im Fokus der diesjährigen Veranstaltung standen Referate zu den Themen Recht, SHK-Handwerk der Zukunft, Versicherungsfragen und die neue Ausbildungsordnung. Nachfolgend die Vortragsinhalte in Kurzform.

Landesinnungsmeister Rainer Hagemann: "Die Attraktivität des Berufes Sanitärinstallateur und Heizungsbauer steigt ganz besonders hier in Hessen. Denn ab dem Jahr 2005 erhalten alle SHK-Meister den unbeschränkten Hochschulzugang. Das ist einmalig hier in Deutschland."

Aktuelles aus der VOB

Rechtsanwalt Friedrich-W. Stohlmann beleuchtet aus Sicht des SHK-Handwerkers Neues aus der Rechtsprechung. Ein Schwerpunkt seiner Ausführungen lag in der Analyse eines Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Januar dieses Jahres. Der BGH hatte eine Rechtsstreitigkeit zwischen einem Auftraggeber und einem Bauunternehmer über die Zahlung einer offenen Forderung zu entscheiden. Ohne an dieser Stelle näher auf die einzelnen Umstände, die Sachlage und das Urteil einzugehen, hat die höchstrichterliche Entscheidung gravierende Folgen auch für den SHK-Unternehmer. Stohlmann: "Der ZVSHK-Arbeitskreis empfiehlt den Handwerksunternehmen, bei Verträgen mit Privatpersonen ausschließlich die VOB Teil B zu vereinbaren und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen zu lassen." Bislang war es gängige Praxis, beide Regelungen in den individuellen Werkvertrag einzupflegen, um über die AGBs für den Handwerker güngstigere Vertragskonditionen festzuschreiben. "Doch durch das BGH-Urteil handelt sich der SHK-Handwerker möglicherweise größere Nachteile ein", so Stohlmann.

Die IKZ-HAUSTECHNIK hat diesen Sachverhalt in einer ausführlichen Berichterstattung in der Ausgabe 14/2004 aufgegriffen. Interessierten Lesern sei dieses Heft empfohlen.

"Mein Kunde sagt mir..."

Einen Blick in die Zukunft des Handwerks wagte Dr.-Ing. Roland Turowski vom Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft. Seiner Einschätzung nach werden gewerkübergreifende Bauleistungen weiter zunehmen. "Hier kann sich das SHK-Handwerk als Koordinator profilieren", meint Dr. Turowski. Aber auch Kooperationen mit Versorgungsunternehmen in Sachen Marketing und Kundenansprache könnte Weg sein.

SHK-Handwerkspräsident Bruno Schliefke: "In fünf Jahren halbiert sich die Zahl der Schulabgänger. Das hat dramatische Folgen: Es wird zum einen weniger Auszubildende und zum anderen weniger Fachleute geben."

Sach- und Haftpflichtversicherung und betriebliche Altersversorgung

Wolfgang Schierenbeck und Stefan Schneider von der Signal Iduna Versicherung stellten ihre "Meisterpolice compact" vor. "Es handelt sich dabei um einen Rundumschutz speziell für das Handwerk, mit dem alle klassischen Risiken abgesichert sind", erklärt Schierenbeck. Dazu zählen beispielsweise: Geschäftsinhaltsversicherung, Elektronikversicherung, Maschinenversicherung oder die Betriebs-, Umwelt- und Privathaftpflichtversicherung.

Prominenz in der ersten Reihe (v.l.): Friedrich Höttecke (ZVSHK), Bernd Fraundorf (OM Innung Wiesbaden-Rheingau-Taunus), Rechtsanwalt Friedrich-W. Stohlmann (FV SHK NRW), Werner Hirschler (OM SHK-Innung Köln), Heinz Rautenberg (Ehren-Landesinnungsmeister) und Bruno Schliefke (Präsident des ZVSHK).

Die betriebliche Altersversorgung war bisher eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Doch seit dem 1. Januar 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf. Vor diesem Hintergrund hat der FV SHK Hessen mit der Signal Iduna einen Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitnehmeraltersvorsorge geschlossen. Beide Institutionen empfehlen den SHK-Betrieben als Durchführungsweg diese Pensionskasse zu wählen. Näheres zum Thema "Betriebliche Altersversorgung" lesen Sie einer der kommenden Hefte.

Neue Ausbildungsverordnung

Seit rund einem Jahr ist die neue Ausbildungsordnung für den Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik in Kraft. Friedrich Höttecke vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima stellte in seinem Vortrag die wichtigsten Veränderungen vor, die mit der Umstellung verbunden sind. "Die Zeit des Auswendiglernens aus Fachbüchern ist vorbei", so seine Aussage. Da heute die Ausbildung in Handlungs- und Lernfeldern erfolge und dabei der Kunde im Mittelpunkt stehe, stelle dies eine Ausbildung dar, die den betrieblichen Alltag in hervorragender Weise widerspiegle.

Parallel zum Landesverbandstag fand eine SHK-Ausstellung mit Infomobilen der Partner Buderus, Vaillant, Wolf, Junkers, Viessmann, Duscholux und SYR auf dem Wiesbadener Marktplatz statt.

"Der SHK-Betrieb im Jahr 2010"

Der Präsident des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima, Bruno Schliefke, war eigens zum Hessischen Landesverbandstag nach Wiesbaden gekommen, um über die Zukunftsaussichten des SHK-Handwerks zu referieren. Er zeigte sich überzeugt, dass die Weiterbildung über die gesamte Belegschaft hinweg Marktpotenziale erschließt. "Schließlich umfasst das Tätigkeitsfeld des Installateurs und Heizungsbauers eine außerordentliche Fülle an Möglichkeiten", so Schliefke, "die mit Standardwissen nicht alle bedient werden können." Dazu zähle etwa die Klimatechnik, Zentralstaubsauganlagen, Contracting, Badsanierungen und Energieberatung. Gerade der letzte Punkt kann sich nach der deutschen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie im Jahr 2006 zu einem weiteren Segment im breiten Fächer des SHK-Leistungsspektrums entwickeln. Schliefke wies hier auf den Energiepass für bestehende Gebäude hin, der in rund eineinhalb Jahren sukzessive in Deutschland flächendeckend eingeführt werden soll. Jeder SHK-Handwerker kann seiner Überzeugung nach durchaus dieses Feld besetzten, weil er am besten die Anlagentechnik beherrscht und beurteilen kann. "Doch wenn wir die Chance nicht ergreifen und sie liegen lassen, werden andere sie nutzen", ermahnte Schliefke.

Internetinformationen:
www.shk-hessen.de


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