IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 13/2004, Seite 28 ff.



Werkvertraglich sichere Montage

von Bade-, Dusch- und Whirlwannen

Hans-Joachim Mai, Dr. Bernd Hanel*

Die Montage von Bade-, Dusch- und Whirlwannen beschränkt sich nicht auf eine schnelle, einfache und möglichst kostengünstige "Aufstellung" der Wannen, sondern schließt einige weitere, sehr wichtige werkvertragliche Erfolgsziele ein, wie z.B. Schallschutz (Körperschallentkopplung), Abdichtung der Wand- und Bodenbereiche, Abdichtung und Dämmung der Rohrleitungen und Armaturen im Bereich der Durchführungen, Beständigkeit von Fugen im Wannenbereich sowie gegebenenfalls brandschutztechnische Maßnahmen.

Bei alleiniger Fixierung auf die "Aufstellung" der Wannen wird das deutlich umfangreichere werkvertragliche Leistungsziel nach VOB/B § 13 und BGB § 633 übersehen. Beim üblichen VOB-Vertrag ist die geschuldete Leistung nur dann mangelfrei, wenn sie "zur Zeit der Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik (aRdT) entspricht.

 

Bild 1: Alternative Boden- und Wandabdichtung unter bzw. im Schwall- und Spritzwasserbereich einer Badewanne; akustisch entkoppelte Wannenmontage mit Missel Universal-Trägersystem für Bade-, Dusch-, Whirlwannen.

Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Leistung frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Leistung erwarten kann." [1]

 

 

Für den BGB-Werkvertrag gelten die gleichen Bedingungen. Zu beachten ist deshalb, dass bei der Montage von Wannen im Sinne der geschuldeten mangelfreien Leistung nicht nur die installationstechnischen Belange eine Rolle spielen, sondern vielmehr die weiteren wichtigen, in der Tabelle 1 zusammengefassten Vertragsziele zu erfüllen sind. Diese weiteren Vertragsziele und die gegebenenfalls daraus resultierende gesamtschuldnerische Haftung wurden von der Rechtssprechung wiederholt betont. So hat beispielsweise das Landgericht München I die Beachtung der für Abdichtungen relevanten Regelwerke bestätigt. Das LG München I verkündete am 9. März 2001 ein Urteil, wonach im Wohnungsbau zur Erreichung der Gebrauchstauglichkeit von Wannen zumindest in den Spritzwasserbereichen eine Abdichtung zu fordern ist, gleichgültig ob dies in irgendwelchen Normen anders geregelt sein sollte [2]. Dieses Urteil, gegen das derzeit noch ein Berufungsverfahren läuft, stimmt mit der Bewertung namhafter Juristen überein, dass häusliche Bäder grundsätzlich abzudichten sind [3], auch wenn es dazu unterschiedliche Auffassungen und Meinungen gibt [4], [5]. Es lässt sich grundsätzlich nicht vorhersagen, welche Bade- und Duschgewohnheiten die Nutzer haben werden und ob dabei ein häusliches Bad "nur spritzwassernass" oder im wahrsten Sinne des Wortes "im Wasser schwimmen" wird.

 

Bild 2: Anschlussfugen nach [18] an einer Kunststoff- und Stahlbadewanne (Einzelheit X zu Bild 1 ohne Flächenabdichtung).

Der Fachverband SHK Bayern hat auf dieses Urteil reagiert und "dringend empfohlen, sich vom Bauherrn vor der Aufstellung der Dusch- und/oder Badewanne schriftlich bestätigen zu lassen, dass die entsprechenden Bereiche gemäß DIN18195-5 [6] bzw. DIN18195-9 [7] abgedichtet sind. Erhalten Sie diese Bestätigung nicht, sollten Sie schriftlich gegen diese Ausführung Bedenken gem. VOB/B, § 4, Abs. 3 anmelden [8]."

Um Haftungsansprüche zu vermeiden ist es deshalb für den Installateur unerlässlich, alle werkvertraglichen Erfolgsziele zu erfüllen und diejenigen von Vorunternehmern sachkundig zu beurteilen. Unterstrichen wird dies durch ein aktuelles Urteil des BGH. Demnach "haften Unternehmer unterschiedlicher Gewerke, deren fehlerhafte Leistungen zu Mängeln geführt haben, die nur einheitlich beseitigt werden können, als Gesamtschuldner" [9]. Das heißt, in einem solchen Fall hat der Auftraggeber die Möglichkeit, zunächst einen der beteiligten Unternehmer für die volle Mängelbeseitigung in Anspruch zu nehmen. Das wird - berechtigt oder nicht - bei Wasserschäden in der Regel erst einmal der Installateur sein. Dieser kann dann gegebenenfalls von Mitverursachern einen Kostenanteil verlangen, dessen Höhe sich nach dem Maß des Mitverschuldens richtet. Allerdings trägt er auch das Risiko, dass er diesen Anspruch z.B. wegen Insolvenz von Mitverursachern nicht mehr durchsetzen kann. In diesem Fall würde der Installateur also vollständig die Mangelbeseitigungskosten zu tragen haben.

 

Bild 3: Randfuge zwischen Fußboden und Wand.

 

 

Bild 4: Rohrdurchführung durch eine Abdichtungsebene (Decke oder Wand) -Flächenabdichtung und Dichtmanschette für die Rohrleitung (notwendige weiterführende Rohrdämmung aus Gründen der Übersicht weggelassen).

Um diesen komplexen Zusammenhang der verschiedenen am Bau beteiligten Gewerke zu verdeutlichen und um das Risikopotenzial an den Schnittstellen der Gewerke zu verringern, werden in diesem Fachbeitrag zunächst die Voraussetzungen für eine fachgerechte Wannenmontage und erst danach die Wannenmontage selbst behandelt.

Die wichtigsten Punkte sind dabei:

- Flächenabdichtungen im Wand- und Bodenbereich (normgerechte Abdichtungen nach DIN 18195-5 [6] bzw. alternative Abdichtungen [13]), Beispiel siehe Bilder 1 und 3;

- Abdichtung von Rohrleitungsdurchführungen und Armaturen nach DIN18195-9 [7] bzw. alternative Abdichtungen, Beispiel siehe Bild 4;

- Montage und akustische Entkopplung von Wannenträgern;

- Vermeidung von Fugenabrissen im Wannenbereich bei Estrichverformungen.

Vorausgesetzt wird, dass der Baukörper allen statischen und akustischen Anforderungen genügt. Die Montage von Wannen erfolgt am besten auf schwimmendem Estrich, weil dadurch der höchstmögliche bauakustische Komfort gesichert werden kann [10], [11], [12]. Es wird deshalb vorausgesetzt, dass ein schwimmender Estrich vorhanden ist.

Flächen- und Fugenabdichtungen sowie Abdichtung von Durchdringungen

Häusliche Bäder sind vor allem im Bade- und Duschbereich durch Schwall- und Spritzwasser belastet und müssen deshalb vor der Wannenmontage zum Schutz der Umfassungsbauteile gegen Feuchtigkeit nach DIN 18195-5 [6] oder - alternativ [13] - gleichwertig abgedichtet werden, siehe u.a. auch [14], [15]. Wie erwähnt, gibt es dazu unterschiedliche Auffassungen und häufig wird auch aus Kostengründen auf eine sachgemäße Flächenabdichtung verzichtet [4]. Auf diese Auffassungen wird hier nicht eingegangen. Die bisher aufgetretenen Schäden und Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen sowie die konsequente Rechtsprechung (z.B. [2]) lassen keine Interpretationen zu. Das bedeutet, dass

- eine Abdichtung die Bauteile gegen Wasser schützen muss;

- die Schutzwirkung einer Abdichtung bei zu erwartenden Bewegungen, wie bei Schwingungen von Whirlwannen, Längenausdehnungen von Rohrleitungen bei Temperaturänderungen, Setzungen und Verformungen von Bauteilen und des Estrichs u.Ä. nicht verloren gehen darf;

- die Abdichtung Risse im abzudichtenden Bauwerk überbrücken können muss.

Die Rissüberbrückung ist eine wichtige Größe für die Beurteilung einer Flächenabdichtung. Laut Regelwerk dürfen Risse im Bauwerk zum Entstehungszeitpunkt nicht breiter als 0,5 mm sein und sich durch die zu erwartende Bewegung auf nicht mehr als 2 mm verbreitern. Der Versatz der Risskanten ist in der Abdichtungsebene dabei auf 1 mm beschränkt [6]. Die Abdichtung darf bei den zu erwartenden Bewegungen der Bauteile ihre Schutzwirkung nicht verlieren.

 

Bild 5: Akustische Entkopplung des Wannenrandes mit Schallschutzprofil (Montageablauf).

Es gibt auch alternative, von der Norm abweichende Abdichtungsmaßnahmen, die mit dem Bauherren gesondert und unter Aufklärung der Unterschiede zur Normabdichtung sowie möglicher Vor- und Nachteile zu vereinbaren sind. Qualifizierte alternative Abdichtungen besitzen ein Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis (ABP). Problematisch bei alternativen Abdichtungen sind die geringeren Rissüberbrückungseigenschaften sowie die oft fehlende Langzeitbewährung, sodass vor den Abdichtungsarbeiten eine schriftliche Zustimmung des Auftraggebers vorliegen sollte. Anforderungen an alternative Abdichtungen werden beispielsweise in [13] geregelt.

Abdichtungen im Trockenbau müssen besonders beachtet werden. Oberflächen der Trockenbauplatten, Anschlussfugen und Schnittflächen für Installationsdurchführungen sind in geeigneter Weise abzudichten. Auch hierzu gibt es zahlreiche wichtige Einzelheiten und Realisierungsvorschläge, auf die in diesem Beitrag allerdings nicht eingegangen wird, siehe dazu z.B. [16] und [17].

Die zur Abdichtung verwendeten Materialien für durch Schwall- und Spritzwasser belastete Flächen sind außerordentlich vielfältig und werden unter Angabe von Verarbeitungs- und Vorbehandlungshinweisen in der DIN 18195-5 [6] beschrieben. Sie reichen von Bitumenbahnen mit Gewebeeinlagen bis zu PIB-, EVA-, PVC- und elastomeren Kunststoff-Dichtungsbahnen. Auch bei alternativen Abdichtungen können unterschiedliche Materialien wie Kunststoffdispersionen, Reaktionsharze und Kunststoff-Dichtungsbahnen verwendet werden. Einzelheiten zur Verarbeitung, Rissüberbrückung usw. sind in [13] und technischen Merkblättern der Hersteller zu finden.

Eine weitere wichtige und oft unterschätzte Aufgabe im Zusammenhang mit der Abdichtung von Bädern ist das fachgerechte Verschließen von Fugen. Auch dazu gibt es eine Reihe von Merkblättern und Normen, siehe beispielsweise [18], [19], [20].

Für den Sanitär-Fachmann von Bedeutung sind

- Randfugen zwischen Fußboden und Wänden, siehe Bild 3;

- Anschlussfugen an Sanitärgegenständen wie Wannen, siehe Bilder 2 und 5;

- Fugen an Durchdringungen (Rohrleitungen, Armaturen), siehe Bild 4.

Korrekte Flächenabdichtungen und ein lückenloser Verschluss von Randfugen sind Vorleistungen anderer Gewerke, auf die der Sanitär-Fachmann achten und gegebenenfalls im Sinne der Rechtsprechung [2], [9] reagieren muss.

 

Bild 6: Estrichverformungen (nach [22]) ohne Darstellung der Flächenabdichtung.
a) Frisch verlegter, schwimmender Estrich
b) konkave Verformung des frischen Estrichs infolge Oberflächentrocknung und -schwindung
c) Fliesenverlegung auf dem konkav verformten Estrich
d) konvexe Verformung des Estrichs durch Bimaterialeffekt (Rückverformung) - Endzustand mit zwangsläufigem Fugenabriss.

Hinweis: Die Abdichtung der Anschlussfugen an Sanitärgegenständen und an Rohrdurchführungen ist laut VOB Teil C (hier die DIN 18381: Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden) eine "Besondere Leistung" und muss dementsprechend gesondert vergütet werden.

Zu beachten ist, dass man für abgedichtete Wannenrandfugen auch eine Gewährleistung übernehmen muss, weil diese Fugen nicht als Wartungsfugen im Sinne der DIN 52460 [20] zählen. Die weit verbreitete Auffassung, siehe z.B. [19], dass nahezu sämtliche Fugen in häuslichen Bädern den Wartungsfugen zuzurechnen sind, findet in der Rechtsprechung keine Stütze, weil in privaten Haushalten nur eine geringe Belastung des Fugendichtstoffes z.B. durch Reinigungsarbeiten auftritt.

 

Bild 7: Hartschaumträger im Einbauzustand auf dem konkav verformten Estrich (Darstellung ohne Flächenabdichtung.

 

 

Bild 8: Hartschaumträger nach Absenkung auf dem konvex verformten Estrich und Abriss der Anschlussfuge an der Wanne und der Randfuge (Darstellung ohne Flächenabdichtung).

Fugenabmessungen ergeben sich aus Funktion und Beanspruchung der Bauteile sowie den Eigenschaften der Baustoffe. Das Ausmaß der auftretenden Bewegungen hat einen wesentlichen Einfluss auf die konstruktive Ausbildung der Fugenabdichtung, siehe [18],[19],[20].

Aufgrund von Bauwerkssetzungen und/oder dem Schwinden bzw. Verformen von Estrichen können relativ große Bewegungen auftreten [21], [22, [23], siehe auch Bild 6. Die entstehenden Fugen (z.B. an Wannen) sollten deshalb erst nach einer ausreichenden Zeit der Bauwerkssetzung und Trocknung von Estrichen verschlossen werden. "Ausreichende Zeit" bedeutet aber, dass diese Arbeit frühestens nach etwa einem Jahr ausgeführt werden könnte. Da Bauabläufe aus Kostengründen in der Regel solche Zeiträume nicht zulassen, müssen andere Lösungen angewendet werden. Ein Beispiel wird im nächsten Abschnitt vorgestellt.

An Waschtischen, WC-Keramiken, Bidets usw. treten dagegen - korrekte und statisch sichere Montage vorausgesetzt - nur geringe Bewegungen auf. Deshalb sind hier die üblichen, im Querschnitt dreieckigen Fugenabdichtungen ausreichend. Wie oben erwähnt, ist dagegen bei Bade-, Dusch- und Whirlwannen im Bereich der Anschlussfugen mit größeren Bewegungen zu rechnen. Diese Bewegungen können sowohl durch dynamische Belastung der Wanne bei Benutzung als auch durch Setzungen und/oder Verformungen des Estrichs entstehen. Grundsätzlich folgen alle Wannen, die auf den Estrich gestellt werden (z.B. mit Hartschaumträgern) den Verformungsbewegungen des Estrichs. Das führt häufig zu Abrissen der Fugenabdichtung, siehe Bilder 7 und 8. Im Vergleich zu wandhängenden Sanitärgegenständen müssten die Fugenabdichtungen an den bodenstehenden Wannen demzufolge deutlich leistungsfähiger sein. Die Dehnung der Fugendichtstoffe hat jedoch Grenzen, die bei etwa 10 bis 20% ihrer Dicke liegen.

 

Bild 9: Missel Universal-Trägersystem für Bade-, Dusch- und Whirlwannen: Komponenten.

 

 

Bild 10: oben: Freiraum zur Rohrverlegung unter den Wannen bei Verwendung des Universal-Trägersystems (mit fehlender Flächenabdichtung!). Unten: Verlegung von wärme- und körperschallgedämmten Rohrleitungen im Freiraum unter einer Duschwanne (mit fehlender Flächenabdichtung!).

Universal-Trägersystem für Bade-, Dusch- und Whirlwannen

Das Missel Universal-Trägersystem für Bade-, Dusch- und Whirlwannen besteht aus den Einzelelementen

- Akustikschienen mit körperschallentkoppelnder und lastaufnehmender Polsterlage sowie gepolsterten, reißfesten Körperschall-Kantendämmungen;

- Akustikfixierwinkel mit köperschallentkoppelnden Elementen aus Kautschuk und Polyethylen-Schaum-Verbund sowie Flügelmuttern zur Wannenfixierung von Hand;

- Akustik-Stützfüße, höhenverstellbar, mit Antikörperschallausrüstung;

- raumseitiges Schallschutzprofil aus hochwertigem Kautschuk;

- wandseitiges Schallschutzprofil aus Polyethylen-Schaum-Verbund mit reißfester Oberfläche und Sollbruchstelle;

- Schwingungs-Kompensatoren zur Körperschallentkopplung von Whirlwannenfüßen.

Die Bade-, Dusch- und Whirlwannen werden auf den an der Wand befestigten Akustikschienen und den Akustik-Stützfüßen statisch gelagert und gleichzeitig vom Baukörper körperschallentkoppelt. Dabei ist es gleichgültig, welche Formen die Bade-, Dusch- und Whirlwannen haben und wie deren Wannenrand gestaltet ist. Auch ist der Werkstoff der Wannen unerheblich. Die Akustik-Stützfüße sind im Rahmen der handelsüblichen Wannentiefen höhenverstellbar und können sowohl auf schwimmendem Estrich als auch auf Rohdecken benutzt werden, ohne dass die akustische Wirksamkeit wesentlich verändert wird. Die Schalldruckpegel LAF, 10 liegen bei Verwendung handelsüblicher Wannenfüll- und Brausearmaturen in beiden Montagesituationen deutlich unter 24dB(A).

Das Trägersystem vereint durch die geringe Anzahl von aufeinander abgestimmten Komponenten zahlreiche wichtige Eigenschaften wie einfache, schnelle und damit kostengünstige Montage, sichere Körperschallentkopplung der Wannen vom Baukörper, variable, stufenlose Höhenanpassung der Wannen, Versteifung des Wannenrandes, was vor allem für Kunststoffwannen von Bedeutung ist.

 

Bild 11: Missel Universal-Trägersystem für Bade-, Dusch- und Whirlwannen nach konvexer Verformung des Estrichs: Abriss der Randfuge, jedoch kein Abriss der Anschlussfuge an der Wanne (Darstellung ohne Flächenabdichtung).

Durch die Verwendung von nur wenigen Akustik-Stützfüßen im raumzugewandten Wannenbereich sowie maximal zwei Füßen unter der Wanne steht zudem größtmöglicher Freiraum für Montagearbeiten und Verlegung von Rohrleitungen zur Verfügung (Bild 10). Es kommt noch ein weiterer Vorzug hinzu: Eine wesentliche Komponente des Universal-Trägersystems ist die Akustikschiene, in die der Rand einer Wanne "eingehängt" wird. Das Gewicht der (gefüllten) Wanne und die Kräfte bei Benutzung werden in dieser Akustikschiene aber nicht nur aufgenommen, sondern die Wanne ist in einem gewissen Winkelbereich drehbar gelagert. Bewegungen der Estrichplatte (oder auch des Baukörpers), die - wie im Bild 6 gezeigt wird - vor allem in der Trocknungsphase auftreten, werden ohne Abriss des Fugendichtstoffes kompensiert (Bild 11). Diese Sicherheit hat man im Übrigen nicht nur bei der beispielhaft gezeigten Wannenbefestigung auf einer unverfliesten Wand, sondern bei jeder Art von Wannenmontage, also auch bei Montage der Wanne an einer verfliesten Wand.

 


*) Hans-Joachim Mai ist Freiberuflicher Beratender Ingenieur und Freier Sachverständiger sowie Referent der seit fast fünfzehn Jahren stattfindenden Missel Seminar-Reihen für Haustechnik und Bauphysik. Dr. Bernd Hanel ist Leiter Forschung und Entwicklung der E. Missel GmbH & Co. KG.


L i t e r a t u r :

[ 1] Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961. Dezember 2002

[ 2] Landgericht München I, Az: 18 0 7499/99. Urteil vom 9. März 2001

[ 3] Reichelt, K.-U.: Abdichtungsmaßnahmen im Bad aus baurechtlicher Sicht - Haftungsgefahren für Planer, Bauausführende und -überwachende. Vortragsauszug vom IBK-Bäderkongress 1998: Missel-Seminarhandbuch "Haustechnik und Bauphysik" 5. Auflage, Januar 2003

[ 4] Cziesielski, E.; Bonk, M.: Schäden an Abdichtungen in Innenräumen. Reihe: Schadenfreies Bauen. Bd 8. IRB-Verlag, Stuttgart 1994

[ 5] Oswald, R. u.a.: Schäden und Mängel an Decken und Böden. Feuchteschutz, Verformungen, Schallschutz, Seminarunterlage zum 4.Bauschadenstag am 23.11.2001. SSB Spezial Seminare Bau GmbH 2001

[ 6] DIN 18195-5: Bauwerksabdichtungen. Abdichtungen gegen nicht drückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen. Bemessung und Ausführung. August 2000

[ 7] DIN 18195-9: Bauwerksabdichtungen. Durchdringungen, Übergänge, Abschlüsse. März 2004

[ 8] Info Technik Fachverband SHK Bayern. März 2002

[ 9] BGH, Az: VII /R 126/02. Urteil vom 26. Juni 2002

[10] VDI 4100: Schallschutz von Wohnungen, Kriterien für Planung und Beurteilung. September 1994

[11] E DIN 4109-10: Schallschutz im Hochbau, Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz von Wohnungen. Juli 2002

[12] DIN 4109 Beiblatt 2: Schallschutz im Hochbau. Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz. November 1989

[13] ZDB-Merkblatt: Hinweise für die Ausführung von Abdichtungen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich. August 2000

[14] Kohl, M.: Abdichtungen unter Duschen und Wannen. Fliesen Magazin 01. S. 4-10

[15] Saunus, C.: Verfliesungen mit modernen Verbund-Abdichtungssystemen. Sanitär + Heizungstechnik 4+5/2003

[16] DIN 18181: Gipskartonplatten im Hochbau. Grundlagen für die Verarbeitung. September 1990

[17] BAKT Info Technik: Bäder im Trockenbau. März 1993

[18] IVD-Merkblatt Nr. 3: Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in Sanitärräumen. November 2000

[19] ZDB-Merkblatt: Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten. September 1995

[20] DIN 52460: Fugen und Glasabdichtungen - Begriffe. Februar 2000

[21] Schneider, Th.; Pleyers, G.: Verformung von schwimmenden Zementestrichen. 5. Internationales Kolloquium Industrieböden. Technische Akademie Esslingen, 23. Januar 2003

[22] Unger, A.: Fußbodenatlas. Richtig planen - Schäden vermeiden. Chemnitz: Verlag QUO VADO 2000

[23] Walter, H.-U.: Sind Aufschüsselungen eines neu verlegten Zementestrichs Mängel? EstrichTechnik 98, S. 3 - 7


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