IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 9/2004, Seite 17 f.


VERBÄNDE AKTUELL 


 Hamburg


Kooperation von IKK und SHK-Handwerk

Mit einer Neuregelung der Hilfsmittelabgabe im Bereich der senioren- und behindertengerechten Badinstallationen werden die Innungskrankenkasse Hamburg (IKK Hamburg) und das SHK-Handwerk in Hamburg für mehr Wettbewerb in diesem Marktsegment sorgen. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichneten am 17. März dieses Jahres der Vorstandsvorsitzende der IKK Hamburg, Axel Dilschmann, sowie der Obermeister der Innung Sanitär Heizung Klempner, Wilfried Sander, in Hamburg.

IKK-Versicherte können sich künftig mit dem Rezept ihres Arztes direkt an einen SHK-Fachbetrieb wenden und ihn mit der Durchführung senioren- oder behindertengerechter Maßnahmen beauftragen. Zuvor war dies als Monopolstellung den Sanitätshäusern vorbehalten. Auch in Hamburg beschreitet man damit in Sachen Hilfsmittelversorgung neue Wege, nachdem dies bereits im vergangenen Jahr in einem Pilotprojekt in Niedersachsen erfolgreich praktiziert worden war. Die Vereinbarung werde sich nach Einschätzung der IKK Hamburg qualitätsstärkend und kostensenkend auswirken. Darüber hinaus würden mit dieser Kooperation bestehende Monopole der Sanitätshäuser aufgebrochen und unnötige Kosten zugunsten der Versicherten vermieden, erklärte der Vorstand der IKK Hamburg, Axel Dilschmann. "Wir haben nun den als Ansprechpartner, der auch die technische Kompetenz besitzt und die Arbeiten vor Ort ausführt. Dies wird für alle Seiten eine Menge vereinfachen", so Dilschmann.

Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung: Wilfried Sander (links), Obermeister der SHK-Innung Hamburg, und der Vorstandsvorsitzende der IKK Hamburg, Axel Dilschmann.
(Bild: ISHK/HPK)

Wesentlich für die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Kasse und Handwerk wird auch die Qualifizierungsmaßnahme "SHK-Fachkraft für senioren- und behindertengerechte Installation" sein, mit der sich Meister und Führungskräfte der in der SHK-Innung organisierten Betriebe im Bereich der Gerontomedizin und Gerontotechnik fortbilden können. Hierzu erklärte Wilfried Sander: "Die Planung und Installation barrierefreier Bäder ist für viele Innungsbetriebe ein angestammtes Tätigkeitsfeld. Neu ist im Wesentlichen die direkte Zusammenarbeit mit der Krankenkasse." Mit der Fortbildung zur "SHK-Fachkraft" würde bei den Betrieben nicht nur Kompetenz in der Gerontomedizin aufgebaut, sondern insbesondere auch Kenntnisse im Bereich der Maßnahmenplanung und Finanzierung sowie in der Zusammenarbeit mit den Kostenträgern vertieft. Entscheidend sei jedoch, ob und wie weit die Neuregelung auch in der Ärzteschaft bekannt sei, sagte Sander. Denn der Arzt sei es letztlich, der in diesem Bereich Empfehlungen ausspreche.

Internetinformationen:
www.shk-hamburg.de


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